Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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Regierungsblatt 
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
Jahrgang 1918. 
Nr. 21. 
Inhalt: Ministerialverordnung über die Preise für Hülsen-, Hack- und Olfrüchte. S. 78. — Ministerial- 
bekanntmachung über die diesjährige alufnahme der Pferde= und Kindvlehbestände. S. 73.— 
Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Diphtherie-Serum. S. 74. — Ministerial- 
bekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verband zur Entschädigung 
stilliegender Porzellanfabriken in Weimar. S. 74. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt 
für das Deutsche Reich. S. 74. 
  
  
  
— 
(Nr. 58.) Ministerialverordnung vom 21. März 1918 über die Preise für Hülsen-, Hack- 
und Olfrüchte. 
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Preise für Hülsen-, Hack= und 
Olfrüchte vom 9. März 1918 (Reichs-Gesetzblatt S. 119) bestimmen wir: 
Die Thüringische Landeskartoffelstelle in Weimar wird ermächtigt, die in § 2 
der Verordnung den von den Landeszentralbehörden bestimmten Stellen vorbe- 
haltenen Preisfestsetzungen vorzunehmen. 
Weimar, den 21. März 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 59.) Ministerialbekanntmachung über die diesjährige Aufnahme der Pferde= und Rind- 
viehbestände. 
Genäß 8 32 des Ausführungsgesetzes vom 27. März 1912 zum Viehseuchen- 
gesetze vom 26. Juni 1909 wird von dem unterzeichneten Staatsministerium als 
1918. 
Ausgegeben in Weimar am 4. April 1918. 24
	        
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