Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

118 
Auf Antrag des Versicherten kann in besonderen Fällen ein Kriegszuschlag 
auch bei Gebäuden versichert und gewährt werden, die nach dem 1. Januar 1915 
in die Versicherung aufgenommen oder nach diesem Zeitpunkte zum Zweck der 
Versicherungsänderung neu geschätzt worden sind. 
Das gegenwärtige provisorische Gesetz tritt, wenn es vom nächsten Landtage 
nicht ausdrücklich angenommen werden sollte, mit dem Ende des letzteren von 
selbst und ohne weiteres außer Kraft. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben 
Weimar, den 23. Juni 1918. 
Wilbelm Ernst. 
Rothe. Hunnius. 
  
  
(Nr. 114.) Ministerialbekanntmachung über Anderungen in der Zusammensetzung einer Meister- 
prüfungskommission. 
Der Vorsitzende der Meisterprüfungskommission für Brauer, Mälzer und Brenner, 
Brauereidirektor Fritz Pöhlmann in Ehringsdorf, hat sein Amt krankheitshalber 
niedergelegt. 
An seiner Stelle ist auf Grund von § 133 Abs. 5 der Gewerbeordnung der 
Braumeister Otto Kötschau in Weimar zum Vorsitzenden und an dessen Stelle 
der Braumeister R. Bodenschatz in Oberweimar zum Beisitzer dieser Kommission 
ernannt worden. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 4. Februar 1902 (Regierungsblatt 
S. 21) wird dies zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 15. Juni 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Kromaper. 
  
Vrut Weimucscher Verlat G. m. b. D # Ele#nen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.