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2. Nachtrag.
1. Die städtische Sparkasse Bad Berka eröffnet einen bargeldlosen Zahlungsverkehr im
Wege der Giroüberweisung nach Maßgabe der Satzungen des Sparkassengiroverbandes Sachsen-
Thüringen-Anhalt und den dazu satzungsmäßig erlassenen Ausführungsbestimmungen.
2. Zur weiteren Förderung der bargeldlosen Zahlungsweise und zur Erleichterung des
Kassenverkehrs wird bei der Sparkasse der Postscheckverkehr eingeführt.
3. Die Sparkasse kann mit Banken und anderen Geldinstituten im Giro-, Lombard= und
Kontokorrentverkehrin Geschäftsverbindung treten. Zur Sicherheit der Sparkafse müssen bei
der Kreditgewährung alle Geldinstitute, mit denen die Sparkasse dieserhalb in Geschäftsver-
bindung tritt, mündelsichere Wertpapiere hinterlegen. Die bei der Kreditgewährung gegebenen
Beträge dürfen 80 vom Hundert des Kurswertes des hinterlegten Werlpapiers nicht
überschreiten.
Bad Berka, den 25. April 1918.
Der Gemeindevorstand und Gemeinderat.
(Nr. 122.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 76 bis 78 des Eeichs-Gesetzblattes.
Nr. 6353. Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel aus der Ernte
1918. Vom 6. Juni 1918.
„ 6354. Friedensvertrag zwischen Deutschland, Osterreich-Ungarn, Bulgarien
und der Türkei einerseits und Rußland andererseits.
„ 6355. Deutsch-Russischer Zusatzvertrag zu dem Friedensvertrage zwischen
Deutschland, Osterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits
und Rußland andererseits.
, 6356. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 3./7. März 1918
in Brest-Litowsk und Bukarest unterzeichneten Friedensvertrags zwischen
Deutschland, Osterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits
und Rußland andererseits und des am 3./7. März 1918 in Brest-
Litowsk und Bukarest unterzeichneten Deutsch-Russischen Zusatzvertrags
zu dem Friedensvertrage. Vom 7. Juni 1918.
„ 6357. Verordnung zur Abänderung der Verordnung über Pferdefleisch. Vom
14. Juni 1918.
Druck: Welmartscher Derlag G.m. b. . m Meimn