145
Regierungsblatt
Grogherwtm Hachsin.
Jahrgang 1918.
Nr. 41.
Inhalt: Gesetz über Tagegelder der GBezirksausschußmitglieder und der Mitglieder der Steuer-Ber-
anlagungs= und Berufungskommissionen. S. 145. — Gesetz über Gewährung von Darlehen
an Kriegsteilnehmer. S. 146. — Ministerlalverordnung über Pferdefleisch. S. 149. —
Ministerialbekannt machung, betressend die Gewährung von Kriegsbeihilfen und Kriegs-
teuerungszulagen. S. 149.
(Nr. 131.) Gesetz, vom 2. Juli 1918, über Tagegelder der Bezirksausschußmitglieder und
der Mitglieder der Steuer-Veranlagungs= und Berufungskommissionen.
Wir
Wilbelm Ernst,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
verordnen mit Zustimmung des getreuen Landtags, was folgt:
J.
Die Mitglieder der Bezirksausschüsse, mit Ausnahme der Vorsitzenden, er-
halten für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses oder einer Deputation
desselben in ihrem Wohnort die Hälfte des ihnen für Dienstreisen zustehenden
Tagegeldes ohne Rücksicht auf die Dauer der Sitzung.
1918.
Ausgegeben in Weimar am 3. August 1918. 47