Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

206 (Prüfungsordnung f. d. Lehramt an höheren Schulen.) 
der Geschichte des Volkes Israel bis zum Jahre 70 nach Christus und des 
apostolischen Zeitalters. Kenntnis der wichtigsten Abschnitte der Kirchengeschichte, 
insbesondere der Reformationsgeschichte. Verständnis der Eigenart des evange- 
lischen Christentums auch im Unterschiede von den anderen christlichen Kirchen 
sowie Kenntnis der Einrichtungen der evangelischen Kirche und ihrer Verfassung. 
Bekanntschaft mit ihren Lebensäußerungen in der Inneren und Außeren Mission 
und mit dem evangelischen Kirchenliede. 
b) Hauptfach: Die durch das Studium der Einleitungswissenschaft, der 
biblischen Theologie und der wissenschaftlichen Exegese erworbene Befähigung, die 
Heilige Schrift, und zwar das Neue Testament in der Ursprache, zu erklären. 
Vertrautheit mit der Geschichte des Volkes Israel und der Gedankenwelt des 
Alten Testaments und mit der Geschichte der christlichen Kirche. Bekanntschaft 
mit der gegenwärtigen evangelischen Kirche nach Bekenntnis und Verfassung in 
ihrem Unterschiede von anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften. Kenntnis 
der Glanbens= und Sittenlehre, insbesondere auch bezüglich der aus den geistigen 
Bedürfnissen der Gegenwart erwachsenden Fragen, und die Fähigkeit, sie biblisch 
zu begründen und einfach und klar darzulegen. 
B. Für die Lehrbefähigung im katholischen Religionsunterricht: 
a) Nebenfach: Vertrautheit mit der biblischen Geschichte des Alten und 
namentlich des Neuen Testaments. Bibelkunde und Bekanntschaft mit den heiligen 
Altertümern des Volkes Israel. Eingehendere Kenntnis der wichtigsten Abschnitte 
der Kirchengeschichte. Vertrautheit mit der Apologetik und mit der Begründung 
der katholischen Glaubens= und Sittenlehre, wie sie der Römische Katechismus 
bietet. Tieferes Verständnis des Kirchenjahres, welches für die Einführung der 
Schüler in den Geist der einzelnen Festkreise befähigt. 
b) Hauptfach: Die durch das Studium der Einleitungswissenschaft sowie 
der biblischen Geschichte und Theologie erworbene Befähigung, vorgelegte Stellen 
des Neuen Testaments nach dem Urtext zu erklären. Eingehendere Kenntnis der 
Apologetik als der wissenschaftlichen Darlegung der Glaubensgründe. Vertrautheit 
mit der katholischen Glaubens= und Sittenlehre nach ihrer positiven Begründung 
und ihrem inneren Zusammenhang. Kenntnis der Geschichte der katholischen Kirche 
und der Entwicklung ihrer Lehre im Unterschiede von anderen Kirchen und Religions= 
gemeinschaften und die Fähigkeit, die Bedeutung der maßgebenden Tatsachen und 
Persönlichkeiten für die Gesamtentwicklung der christlichen Kirche darzulegen.
	        
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