Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

(Prüfungsordnung f. d. Lehramt an höheren Schulen.) 207 
8 12. 
Deutsch. 
Für die Erwerbung der Lehrbefähigung im Deutschen als Hauptfach 
wird vorausgesetzt, daß der Kandidat fähig ist, nicht zu schwierige lateinische Texte 
(auch spät- und mittellateinische, sofern er sich nach seiner Angabe damit beschäftigt 
hat) zu lesen und daß er die hierzu nötigen grammatischen Kenntnisse besitzt; 
ferner Bekanntschaft mit der lateinischen Literatur, soweit sie für das Verständnis 
der deutschen von Bedeutung ist. 
Es ist zu fordern: 
a) Nebenfach: Sichere Kenntnis der neuhochdeutschen Grammatik, Kenntnis 
der Grundzüge des Mittelhochdeutschen, Bekanntschaft mit der Geschichte der neu- 
hochdeutschen Schriftsprache, mit den wichtigsten Tatsachen der Etymologie, mit der 
Phonetik und mit der deutschen Aussprachelehre und Rechtschreibelehre. Eingehendere 
Beschäftigung mit den bedeutenderen, insbesondere den für die Jugendbildung ver- 
wendbaren Werken des deutschen Schrifttums von Klopstock bis auf die Gegenwart. 
Der Kandidat muß an dem einen oder anderen Werke, dessen Wahl ihm freisteht, 
zeigen, daß er in das Verständnis seines geistigen Gehaltes und künstlerischen 
Wertes eingedrungen ist, und muß sich hierüber im Zusammenhang aussprechen 
können. Ubung im angemessenen Vortrag deutscher Gedichte. Bekanntschaft mit 
den Grundzügen der deutschen Stillehre und Verslehre, mit der germanischen 
Götter= und Heldensage, mit Volkslied und Volksmärchen. 
b) Hauptfach: Bekanntschaft mit den Hauptergebnissen der geschichtlichen 
und vergleichenden Grammatik, Keuntnis der Elemente des Gotischen und Althoch= 
deutschen und eine Beherrschung des Mittelhochdeutschen, welche befähigt, leichtere 
Werke ohne Schwierigkeit zu lesen, zu übersetzen und nach Wortbedeutung und 
Sprachform zu erläutern. Eine auf ausgedehnter Belesenheit beruhende Kenntnis 
des Entwicklungsganges der deutschen Literatur, besonders der mittelhochdeutschen, 
der klassischen und der Neuzeit. Der Kandidat muß imstande sein, sich über einige 
zu seinem Studiengebiet gehörenden Werke, ihre literarischen Voraussetzungen, 
ihren künstlerischen Aufban und ihre Wirkung in der Literaturgeschichte im Zu- 
sammenhang auszusprechen. Einige Bekanntschaft mit deutschen Mundarten, 
besonders mit der Mundart der Heimat des Kandidaten. Bekanntschaft mit der 
deutschen Altertumskunde, der deutschen Geschichte, Landeskunde, Philosophie, 
Kultur= und Kunstgeschichte, soweit sie für das Verständnis der wichtigeren 
1918. 57
	        
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