(Prüsungsordnung f. d. Lehramt an höheren Schulen.) 219
§ 28.
Klassische Archäologie.
Von Kandidaten, welche klassische Archäologie als Zusatzfach wählen,
ist zu fordern:
Kenntnis und klare Anschauung der wichtigsten erhaltenen Denkmäler des
klassischen Altertums, auch der Denkmäler, durch die das Leben der verschiedenen
Kulturepochen veranschaulicht wird. Einblick in die Entwicklung der antiken Kunst —
Baukunst, Plastik, Malerei, Kleinkunst, namentlich der Vasen und Münzen —
von der kretisch-mykenischen Zeit bis zur römischen Kaiserzeit. Bekanntschaft mit
der griechischen Mythologie und der Epigraphik, besonders mit der Entwicklung
der Schrift bei den Griechen; Vertrautheit mit der Topographie der wichtigsten
Städte, namentlich Roms und Athens, und der bedeutendsten Kultstätten, wie
Olympia und Delphi; Fähigkeit, vor einem Kunstwerk oder vor der Nachbildung
eines solchen seinen Inhalt und seine Gestaltung zu erläutern, seine Stellung
und Bedeutung in der Kunstentwicklung zu bestimmen und von seinem Zu-
sammenhang mit der Kultur seiner Zeit, gegebenenfalls auch von seinen poetischen
und geschichtlichen Quellen, Rechenschaft zu geben.
§ 29.
Geschichte der Kunst des Mittelalters und der Menzeit.
Von Kandidaten, welche Geschichte der Kunst des Mittelalters und
der Neuzeit als Zusatzfach wählen, ist zu fordern:
Kenntnis und Verständnis der technischen Grundbedingungen der bildenden
Künste (Baukunst, Plastik, Malerei, vervielfältigende Künste); Einblick in die Ent-
wicklung der bildenden Künste im Abendlande seit dem Ansgang des Altertums,
besonders eingehendere Keuntnis der deutschen Kunst bis zur Gegenwart; Kenntnis
der wichtigsten Werke der außerdeutschen Kunst; Fähigkeit, vor einem Werke der
bildenden Künste oder vor der Nachbildung eines solchen seinen Inhalt und seine
Gestaltung zu erläutern, seine Stellung und Bedeutung innerhalb der Kunstent-
wicklung zu bestimmen und von seinem Zusammenhang mit der Kultur seiner
Zeit Rechenschaft zu geben.