Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben 
Wilhelmsthal, den 11. September 1918. 
Wilhelm Ernst. 
Rothe. Hunnins. Unteutsch. 
  
  
(Nr. 191.) Ministerialbekanntmachung über die Herausgabe eines dritten Nachtrags zur 
Deutschen Arzneitaxe 1918. 
Zu der durch Ministerialbekanntmachung vom 31. Dezember 1917 (Regierungs- 
blatt S. 275) eingeführten Deutschen Arzneitaxe 1918 wird demnächst von der 
Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, ein dritter 
Nachtrag zur Versendung gelangen. In diesen sind die Preisansätze des ersten 
und zweiten Nachtrags übernommen worden, sodaß letztere dadurch außer Kraft 
gesetzt werden. 
Der dritte Nachtrag wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1918 ab in Kraft 
gesetzt. 
Weimar, den 28. September 1918. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementcschef: 
Münzel. 
  
(Nr. 192.) Ministerialbekanntmachung über den Personalwechsel bei der Thüringischen Landes- 
stelle für Gemüse und Obst, dem Thüringischen Landesfleischamt und dem 
Viehhandelsverband Thüringen. 
Zum Vorsitzenden der Thüringischen Landesstelle für Gemüse und Obst und zum 
stellvertretenden Vorsitzenden des Thüringischen Landesfleischamts und des Vieh- 
handelsverbandes Thüringen ist im Einverständnis mit den Ministerien der am 
Ernährungsamt der Thüringischen Staaten beteiligten Staaten Gerichtsassessor 
Dr. Staupß bestellt worden.
	        
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