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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben
Wilhelmsthal, den 11. September 1918.
Wilhelm Ernst.
Rothe. Hunnins. Unteutsch.
(Nr. 191.) Ministerialbekanntmachung über die Herausgabe eines dritten Nachtrags zur
Deutschen Arzneitaxe 1918.
Zu der durch Ministerialbekanntmachung vom 31. Dezember 1917 (Regierungs-
blatt S. 275) eingeführten Deutschen Arzneitaxe 1918 wird demnächst von der
Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, ein dritter
Nachtrag zur Versendung gelangen. In diesen sind die Preisansätze des ersten
und zweiten Nachtrags übernommen worden, sodaß letztere dadurch außer Kraft
gesetzt werden.
Der dritte Nachtrag wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1918 ab in Kraft
gesetzt.
Weimar, den 28. September 1918.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementcschef:
Münzel.
(Nr. 192.) Ministerialbekanntmachung über den Personalwechsel bei der Thüringischen Landes-
stelle für Gemüse und Obst, dem Thüringischen Landesfleischamt und dem
Viehhandelsverband Thüringen.
Zum Vorsitzenden der Thüringischen Landesstelle für Gemüse und Obst und zum
stellvertretenden Vorsitzenden des Thüringischen Landesfleischamts und des Vieh-
handelsverbandes Thüringen ist im Einverständnis mit den Ministerien der am
Ernährungsamt der Thüringischen Staaten beteiligten Staaten Gerichtsassessor
Dr. Staupß bestellt worden.