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Regierungsblatt
für das
Grohßherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1918.
Nr. 55.
Inhalt: Winisterialverordnung über Ausführung des Gesetzes über Gewährung von Darlehen an
Kriegsteilnehmer vom 2. Juli 1918. S. 271. — Ministerialverordnung über Saatkartoffeln
aus der Ernte 1918. S. 275.-— Uinisterialbekanntmachung über die Einziehung von Diph-
* *§ Sera. S. 276. — Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Tetanus-Sera
277. — Inhaltsverzeichnis aus dem cheichs-Gelevblat.. S. 277. — Inhaltsverzeichnis aus.
baenn Bentralblatt für das Deutsche Reich.
(Nr. 200.) Ministerialverordnung vom 18. Oktober 1918 über Ausführung des Gesetzes über
Gewährung von Darlehen an Kriegsteilnehmer vom 2. Juli 1918.
Zur Ausführung des Gesetzes über Gewährung von Darlehen an Kriegsteilnehmer
vom 2. Juli 1918 (Regierungsblatt S. 146) bestimmen wir im Einvernehmen
mit dem Ministerialdepartement der Finanzen folgendes:
§ 1.
Das Amt 'eines Ausschußmitglieds (Gesetz § 6) ist ein Ehrenamt.
8 2.
Bei der Beschlußfassung des Ausschusses (Gesetz 8 6) gibt im Falle der
Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
8 3.
Das Darlehnsgesuch ist beim Gemeindevorstand (Gesetz § 3) schriftlich ein-
zureichen oder zu Protokoll anzubringen.
1918.
Ausgegeben e am 22. November 1918. 69