Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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2. Die Genehmigung der Höhe der Richtpreise, die für Saatkartoffeln fest- 
gesetzt werden, oder ihre Festsetzung (§ 6 Abs. 2 der Verordnung) wird der 
Thüringischen Landeskartoffelstelle übertragen. 
Weimar, den 28. Oktober 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 202.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Diphtherie-Sera. 
Diuoytherie-Sera mit den Kontrollnummern: 
1844 bis 1852 einschließlich, geschrieben: „Eintausendachthundertvierund- 
vierzig bis Eintausendachthundertzweiundfünfzig einschließlich“, aus den 
Höchster Farbwerken, 
351, geschrieben: „Dreihunderteinundfünfzig", aus der Merckschen Fabrik in 
Darmstadt, 
465 bis 472 einschließlich, geschrieben: „Vierhundertfünfundsechzig bis Vier- 
hundertzweiundsiebzig einschließlich“, aus dem Serumlaboratorium Ruete- 
Enoch in Hamburg, 
258 und 25)9, geschrieben: „Zweihundertachtundfünfzig und Zweihundert- 
neunundfünfzig“, aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin, 
27 bis 38 einschließlich, geschrieben: „Siebenundzwanzig bis Achtunddreißig 
einschließlich"“, aus den Beringwerken in Marburg, 
169 bis 174 einschließlich, geschrieben: „Einhundertneunundsechzig bis Ein- 
hundertvierundsiebzig einschließlich“, aus dem Sächsischen Serumwerk in 
Dresden 
sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, 
vom 1. Oktober ds. Is. ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährsdauer zur 
Einziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 9. Oktober 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
" Slebogt. 
 
	        
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