Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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als Vertreter des Staatsministeriums: Herr Ministerialdirektor Staats- 
rat Dr. Slevogt, Herr Ministerialdirektor Dr. Neumann, Herr 
Ministerialdirektor Dr. Wuttig und Herr Geheimer Regierungsrat 
Dr. Müller. 
Es wird die Vereinbarung getroffen, daß die Direktoren der einzelnen 
Departements die Geschäfte der ausgeschiedenen Departementschefs vertretungsweise 
übernehmen. . 
Die Herren Direktoren werden auf die Beamten ihres Geschäftsbereichs 
dahin einwirken, daß sie im Interesse des Landes auf ihren Posten ausharren 
und ihre Pflicht erfüllen. 
Soweit die Beamten diesem Wunsche nachkommen, werden ihnen alle bis- 
herigen, auf dem Dienstverhältnis beruhenden Rechte gewährleistet. Alle Erlasse, 
die bisher nach § 62 des Gesetzes vom 5. März 1850 über die Neugestaltung 
der Staatsbehörden der höchsten Genehmigung vorbehalten sind, bedürfen der Zu- 
stimmung der provisorischen Regierung. Im übrigen bleiben alle Reichs= sowie 
Landesgesetze und alle dazu ergangenen Verordnungen in Kraft und es ist danach 
zu verfahren. 
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: 
F. A. Baudert. H. Gischer. K. Perner. Lüder Winters. Max Härzer. 
Dr. Slebogt. Dr. Neumann. Dr. Wuttig. Dr. Mülller. 
Nachrichtl.: Pfeiffer. 
Weimar, den 12. November 1918. 
Der Abteilungsdirigent im Ministerialdepartement des Innern, Geheimer 
Regierungsrat Dr. Münzel ist der vorstehenden Verhandlung vom 11. ds. Mts. 
nachträglich beigetreten. 
Münzel. Baudert. Perner. 
  
(Nr. 222.) Bekanntmachung über die Vertretung der Arbeiter= und Soldatenräte durch Abg. 
Aug. Baudert als Staatskommissar. 
Mit der Wahrnehmung ihrer Vertretung nach innen und außen hat die provi- 
sorische Regierung in Sachsen-Weimar den Abgeordneten August Baudert als 
Staatskommissar beauftragt. 
Weimar, den 12. November 1918. 
Die Arbeiter= und Soldatenräte. 
Och. Fischer. K. Perner. 
 
	        
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