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Regierungsblatt
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Jahrgang 1918.
Nr. 66.
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Inhalt: Verordnung über den Wegsall des Ministerialdepartements des Froßherzoglichen Hauses.
S. 343. — PVerorbnung über die Förderung des Baues von Mittel-= und Kleinwohnungen
und die Ansiedelung von Kriegsbeschä igten und von Witwen im Kriege gefallener oder
infolge Kriegsdienstbeschädigung verstorbener Kriegstei nehmer. S. 344. — Weiterer Nach-
trag zur Verordnung, beireffend die Einrichtung der Apotheken und den eschäftsbetrieb in
benselben, bom 15. Juli 1858. S. 845. — Ministerialverordnung., betreffend Bekannt-
machungen in Grundbuchsachen. S. 345. — Ministerialbekanntmachung über das Inkraft-
treten der Deutschen Arzneitaxe für 1919. S. 845. — Inhaltsverzeichnis aus dem Keichs-
Sesetzblatt. S. 346. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. S. 843.
(Nr. 253.) Verordnung vom 10. Dezember 1918 über den Wegfall des Ministerialdeparte-
ments des Großherzoglichen Hauses.
Durch den Thronverzicht Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Wilhelm
Ernst ist das Ministerialdepartement des Großherzoglichen Hauses in Wegfall
gekommen. Dessen Zuständigkeiten gehen, soweit sie die Oberaussicht über dei
Verwaltung des kronfiskalischen Vermögens betreffen, vom 1. Januar 1919 ab
auf das Ministerialdepartement der Finanzen über.
Das Landestheater, die Hochschule für bildende Kunst und die Landes-
Musikschule werden bis zur endgültigen Regelung dem Hofmarschallamt unterstellt,
ebenso zugleich das Hofstallamt und die Gestütsdirektion.
Weimar, den 10. Dezember 1918.
Die provisorische republikanische Landesregierung.
#er Staatskommissar: Banbert.
1918.
Ansgegeben in We##mar am 10. Januar 1919. 86