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spätestens um 12 Uhr; Schulaufgaben werden für den nächsten Schultag nicht
gegeben.
Weimar, den 20. Januar 1918.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Kotbe.
(Nr. 17.) Ministerialbekanntmachung über die Genehmigung der Hilfskasse der Firma Gebr.
Ziegler A.-G. in Ruhla.
Die Firma Gebrüder Ziegler A.-G. in Ruhla hat eine Stiftung unter dem
Namen „Hilfskasse der Firma Gebr. Ziegler A.-G.“ errichtet und sie mit einem
Kapital von 50 000 = ausgestattet.
Der Zweck der Stiftung ist, krankenversicherungspflichtige Mitarbeiter der
Firma bei langdauernder Krankheit zu unterstützen und vor Not zu bewahren.
Wir haben diese Stiftung genehmigt.
Weimar, den 16. Jannar 1918.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
(Nr. 18.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 6 des Geichs-Gesetzblattes.
Nr. 6208. Bekanntmachung zur Abänderung der Ausführungsbestimmungen zur
Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen
fetthaltigen Waschmitteln vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzblatt
S. 546). Vom 10. Jannar 1918.
Druck Wekmarischer Verlag G. m b. H. in Weimar.