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8 13.
Dem Direktor liegt die unmittelbare Beaufsichtigung des Unterrichts ob. Er ist der
nächste Vorgesetzte der übrigen Lehrer.
Der Direktor ist sowohl dem Schulvorstande, wie auch dem Großherzoglichen Staats-
ministerium, Departement des Kultus, für die vorschristsmäßige Ausführung des Lehrplanes,
sowie überhaupt für einen geordneten Schulbetrieb verantwortlich und hat auf den Unterricht
der Lehrer mit Rat und Weisung einzuwirken.
8 14.
Wird die Schule aufgehoben, so fällt deren Vermögen der Carl-Zeiß-Stiftung anheim.
(Nr. 30.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 12 bis 14 des Reichs-Gesetzblattes.
Nr.
1
77
77
77
6225.
6226.
6227.
6228.
6229.
6230.
6231.
6232.
Bekanntmachung über die Besetzung und das Verfahren des Reichs-
schiedsgerichts für Kriegswirtschaft in den im § 2 Abs. 2 der Verord-
nung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917
(Reichs-Gesetzblatt S. 257) bezeichneten Fällen. Vom 14. Ja-
nuar 1918.
Verordnung, betreffend Aufhebung von Verordnungen über die Rege-
lung der Preise für Gemüse, Obst, Obstmus und sonstige Fettersatz-
stoffe zum Brotaufstrich. Vom 23. Januar 1918.
Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst. Vom
23. Jannar 1918.
Bekanntmachung über die Ausführungsbehörden und die Ausführungs-
bestimmungen für die Unfallversicherung von Tätigkeiten im vater-
ländischen Hilfsdienst im Ausland. Vom 19. Januar 1918.
Bekanntmachung, betreffend Anderung und Ergänzung der Eichordnung.
Vom 23. Januar 1918.
Verordnung über Bier und bierähnliche Getränke. Vom 24. Ja-
nuar 1918.
Bekanntmachung, betreffend weitere Anderung der Ausführungsbestim-
mungen vom 10. Oktober 1916 zu der Verordnung über Nohtabak.
Vom 24. Januar 1918.
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Ge-
setzes über den Absatz von Kalisalzen. Vom 25. Jannar 1918.
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