Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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[87] IV. Aus Veranlassung eines Bundesraths-Beschlusses vom 8. Juli dieses 
Jahres werden die sämmtlichen Staats= und sonstigen öffentlichen Kassen des Groß- 
herzogthums hierdurch angewiesen, die österreichischen Ein= und Zweiguldenstücke, so- 
wie die niederländischen Ein= und Zweieinhalb-Guldenstücke nicht mehr in Zah- 
lung anzunehmen, wie dies hinsichtlich der ersteren Münzstücke den Kassen und 
Einnahmestellen im Bereiche des Finanz-Departements des Großherzoglichen Staats- 
Ministeriums bereits durch Bekanntmachung vom 9. Oktober 1860 (Reg-Blatt 
Seite 86) aufgegeben worden ist. 
Weimar am 4. August 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
v. Groß. 
(88! V. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
ist dem Grafen Paul de Leusse, in Reichshofen, ein Erfindungs-Patent auf 
ein Verfahren zur Herstellung einer gesunden Bierhefe und deren Verwerthung in 
der Brauerei, sowie der dabei in Anwendung kommenden Apparate nach Maßgabe 
der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Be- 
schreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, 
welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843 Seite 
13.— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von 
heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die fragliche Erfindung im Großherzogthum in 
bleibende Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 7. August 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(89) VI. Von der Schlesischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu Breslau ist 
zu ihrem Haupt-Agenten für das Großherzogthum Karl Apel und Sohn zu 
Weimar an Stelle des bisherigen Haupt-Agenten Kaufmann O. Klopfleisch, hier, 
ernannt worden.
	        
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