Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

155

[87]  IV.  Aus  Veranlassung  eines  Bundesraths-Beschlusses  vom  8.  Juli  dieses
Jahres  werden  die  sämmtlichen  Staats=  und  sonstigen  öffentlichen  Kassen  des  Großherzogthums
  hierdurch  angewiesen,  die  österreichischen  Ein=  und  Zweiguldenstücke,  sowie
  die  niederländischen  Ein=  und  Zweieinhalb-Guldenstücke  nicht  mehr  in  Zahlung
  anzunehmen,  wie  dies  hinsichtlich  der  ersteren  Münzstücke  den  Kassen  und
Einnahmestellen  im  Bereiche  des  Finanz-Departements  des  Großherzoglichen  Staats-Ministeriums
  bereits  durch  Bekanntmachung  vom  9.  Oktober  1860  (Reg-Blatt
Seite  86)  aufgegeben  worden  ist.
Weimar  am  4.  August  1873.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium.
v.  Groß.

(88!  V.  Zufolge  höchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,
ist  dem  Grafen  Paul  de  Leusse,  in  Reichshofen,  ein  Erfindungs-Patent  auf
ein  Verfahren  zur  Herstellung  einer  gesunden  Bierhefe  und  deren  Verwerthung  in
der  Brauerei,  sowie  der  dabei  in  Anwendung  kommenden  Apparate  nach  Maßgabe
der  bei  dem  unterzeichneten  Staats-Ministerium  niedergelegten  Zeichnung  und  Beschreibung
  unter  allen  Voraussetzungen  und  Bedingungen,  sowie  mit  allen  Wirkungen,
welche  in  der  Bekanntmachung  vom  3.  März  1843  (Reg.-Blatt  von  1843  Seite
13.—  16)  angegeben  und  begründet  sind,  auf  die  Dauer  von  Fünf  Jahren,  von
heute  an  gerechnet,  für  den  Umfang  des  Großherzogthums  ertheilt  worden.

Dieses  Patent  ist  jedoch  als  erloschen  zu  betrachten,  wenn  nicht  binnen  Jahresfrist
  durch  ein  obrigkeitlich  beglaubigtes  Zeugniß  bei  dem  unterzeichneten  Staats-Ministerium
  nachgewiesen  wird,  daß  die  fragliche  Erfindung  im  Großherzogthum  in
bleibende  Ausführung  gebracht  sei.

Nachdem  die  desfallsige  Urkunde  unter  dem  heutigen  Tage  ausgefertigt  worden
ist,  wird  solches  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  7.  August  1873.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Schmith.

(89)  VI.  Von  der  Schlesischen  Feuer-Versicherungs-Gesellschaft  zu  Breslau  ist
zu  ihrem  Haupt-Agenten  für  das  Großherzogthum  Karl  Apel  und  Sohn  zu
Weimar  an  Stelle  des  bisherigen  Haupt-Agenten  Kaufmann  O.  Klopfleisch,  hier,
ernannt  worden.