Nummer 20
Bekauntmachung
Zwangsweise werden am Donnenstsg,
den 27. Jonuar 1916
im Gebr. Nigsauer'schen Bersteigerungslokale
hier versteigert:
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Batterie
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(für Kinder)
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1 Fernrohr
1 Vergröherung= glas
1 Flött
di Glarschirme. zu Gas= und
Einladung.
Aus Aolasse des Geburtalestes Sr. Majestät des
Deutschen Kaisers Wilhelm II werden am DPonnerstas,
dens 27. Januar die sauduschen Geblude Flaggen-"schmuck
tragen.
Wir ichten an die verebrliche Elanwobnerschaft
die Blite, auch dle Prlva#geblude fosilich beflaggen
zu wollen. «
Rosenheim,dcsZs.J-squlOlC
Stadtmagistrat.
Wus#t.5
1017
In rahlger, schöner Sagem r mmer.
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und sonfl. Zubehör, Gartenaulell
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K. Antsgerichts Nosenheim.
versteigert Monlag, 31. Jannar 1916
von vormittags 9 Uhr ab im Schneiber'schen Gasthause zu
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mittwoch, 26. Januar 1910
Bekanntmachung.
Am Fastnachtsmontag, den 6. März 1916, findet vor ber
A usltellnngshallcdckViehzuchtgenosscnschaftinMitgbach
ein
Perbandszuchtviehmartkt
statt. Die Beschickung ist nur Verbandemitgliedern gestattet.
Der Marlt dauert nur einen Tag und beginnt vormittags
10 Uhr und endet mittage halb 2 Uhr. Der Auftrieb lann ab
9 Uhr betätigt werden.
Wie im Vorjahre, so können auch heuer Ochsen zugetrieben
werden.
Die Standgebühr beträgt für Großvieh 1 Mark, kür
Kälber 20 Pfg. Die Verkaufsgebühr beträgt 2 Mark bezw.
20 Pfennig. 2. ####
Laut ortspolizeilicher Vorschrift ist an diesem Tage, sowie
am Sonntag der Handel in den Stallungen und beim Bnutrieb
verboten und können Zuwiderhandelnde mit einer Geldstrafe
bis zu 30 Mark geahndet werden.
Der Verband ersucht seine Mitglieder dringend, diese
Vorschrift zu beachten.
Nach Verfügung des Generallommandos müssen bei Märk.
ten für jedes zugetriebene Tier Ursprungezeugnisse der Gemeinde
vorgewiesen werden.
Zu reger Beteiligung am Markte werden hiermit alle
Verbandsmitglieder geladen.
akuchwarhendfür Oberhsapaiiehes Alysnftechi2b —
Mer#k, 1. Vorsitzender.
Nll. Die VBiehzuchtgenossenschaft Miesbach hält gleichzeiltig
für ihren Bezirk eine Stierprämiicrung in 4 „Klassen ab.
K. Staatoministerium des ——
Bekanntmachung.
über den Verkehr mit Vieh, Wild und Fleisch.
Das K. Staatsministerium des Innern erläßt auf Grund
der §8 12, 15 Abs. 3 der Bundesratsverordnung vom 25.
September und 4. November 1915 über die Errichtung von
Preisprüfungsstellen und die Versorgungeregelung solgende Anordnungen:
§ 1
Zur Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit Vieh,
Wild und Fleisch wird beim K. Landesinspektor für Tierzucht
eine Zentralstelle errichtet mit der Bezeichnung: „Bayerische
Fleisch= Versorgungsstelle“. Sie hat ihren Sitz in
München, Theatinerstraße 21.
Sie untersteht der Aussicht des K. Staatsministeriums des
Innern.
Sie hat einen Beirat, dessen Mitglieder vom K. Staatsministerium
des Innern ernannt werden.
§ 2.
Die K. Bezirksämter und die Gemeindebehörden sowie die
Erwerber und Veräußerer von Vieh, Wild, Fleisch und Fleischwaren
haben der Bayerischen Fleischversorgungsstelle auf Erfordern
jede Auskunft zu geben und ihren Weisungen zu
emsprechen.
Die K. Bezirksämter und Gemeindebehörden haben der
Bayerischen Fleischversorgungsstelle alle wichtigen Wahrnehmungen
auf dem Gebiete der Fleischversorgung fortgesetzt mitzuleilen.
-
Wer Schlachtvieh oder Wild veräußern will, kann es
bei der Fleischversorgungestelle anmelden.
Die Gemeinden und Kommunalverbände können ihren Bedarf
an Schlachtvieh und Wild, soweit er anderweitig nicht
gedeckt werden kann, bei der Vayerischen Fleischversorgungsitelle
anmelden.
Die Fleischversorgungostelle lann über die Form der Anmeldung
und die weiteren Einzelheiten nähere Vorschriften
erlassen.
Die Fleischversorgungsstelle kann Gemeinden und Kommunalverbänden
Schlachtvieh und Wild, das ihr angemeldet ist,
zuweisen. Sie kann Verkäufer, insbesondere Händler, anweisen,
das zum Verlaufe bestimmte Vieh und Wild den von ihr
bezeichneten Stellen zuzuführen.
Sie kann anordnen, daß das Schlachtvieh und Wild gewisser
Bezirke nur für gewisse Stellen erworben werden darf.
85
Wer Fleischkonserven herstellt, darf hierzu nur Fleisch,
Vieh und Wild verwenden, das ihm von der Bayerischen
Fleischversorgungsstelle zugewiesen wird.
Die nähere Regelung bleibt der Bayerischen Fleischversorgungsstelle
vorbehalten. Sie kann insbesondere bestimmen,
welche weitere Fleischlonserven auher den Dosenkonserven unter
die Bestimmung in Abs. 1 falle
86
Jede Ausfuhr von Wild, Vieh, sowie von Fleisch und
Fleisch konserven (5 5 Abs. 2) in Mengen von mehr als fünf
Kilogramm unterliegt der Genehmigung der Bahyerischen
Fleischversorgungsstelle.
Die Ausfuhrgenehmigung ersolgt durch Abstempelung des
der Verteilungsstell## vorzulegenden Frachtbrieses oder Post-Lulsabehein.
Das Nähere bestimmt die Fleischversorgungselle
Ohne abgestempelten Versandschein darf Vieh und Wild
sowie Fleisch von mehr als 5 Kilogramm zur Eisenbahn= oder
Postbesorderung an einen auherbayerischen Ort nicht aufgegeen
merden
behörden übertragen.
Der Versandschein ist nicht übertragbar.
Die Bayerische Fleischversorgungsstelle kann die Genehmigung
für gewisse Fälle und Orte den Distriktsverwaltungs-
Taglöhner
§ 7.
Wer nach dem 1. Februar 1916 gewerbemäßig Vieh und
Wild zur Weiterveräußerung für sich oder für einen anderen
erwerben oder Angebote von Vieh und Wild aussuchen will,
bedarf dazu der schriftlichen Genehmigung der Distriktspolizeibehörde,
in deren Bezirl er den Aufkauf oder das Aufsuchen
von Angeboten ausüben will, Er hat diese Genehmigung
bei Ausübung des Gewerbes bei sich zu führen und auf Verlangen
den Polizeiorganen vorzuzeigen.
Die Genehmigung kann aus Gründen versagt werden,
die in der Person des Nachsuchenden oder in den Verhältnissen
des Bezirles gelegen sind, in dem der Aufkauf oder das
Aufsuchen von Angeboten ausgeübt werden soll. Sie ist jederzeit
widerruslich. Beim Widerruf ist das die Genehmigung
enthaltende Schriftstück einzuziehen.
Die Genehmigung soll regelmäßig nur an Personen erteilt
werden, die den Vieh= und Wildhandel schon vor 1. August
1914 betrieben und dafur Steuer entrichtet haben.
Personen unter 18 Jahren sind vom Viehhandel ausgeschlossen
Gegen die Versagung der Genehmigung und gegen ihren
Widerruf ist Beschwerde zur K. Regierung, Kammer des
Innern, zulässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die
K. Regierung, Kammer des Innern, entscheidet endgültig.
Erfolgt der Widerruf wegen Unzuverlassigkeit, so ist die
nach der Bundesratsverordnung vom 27. September 1915
über die Fernhaltung unzuverlöässiger Personen vom Handel
zuständige Behörde zwecko Einleitung des Verfahrens wegen
Untersagung des Viehhandels * verständigen. (Ausführungsbestimmungen
vom 9. Oktober 191
Name, Stand und Wohnort der Personen, denen die Genehmigung
nach § 7 erteilt wurde, sind im Amtsblatt zu
veröffentlichen; das gleiche gilt bei Widerruf. Ein Stück des
Amtsblattes ist jeweils der Fieilchversorgungestell einzusenden.
88
Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Gerd bis
zu 1500 Mark werden bestraft:
1. Erwerber und Verkäufer von Vieh, Wild, Flcisch und
Fleischwaren, die der Fleischversorgungsslelle die von ihr
verlangte Auskunft verweigern, eine unrichtige Auslunft!
geben oder ihren Anweisungen und Anordnungen nicht
Folge leisten;
Hersteller von Fleischkonserven, die anderes Vieh. Wild
oder Fleisch verarbeiten, als das ihnen von der Fleischversorgungsstelle
zugewiesene;
l wer Vieh, Wild, Fleisch oder Fleischkonserven ohne die
ersorderliche Genehmigung ausführ
. wer einen Versandschein Sbeerkrägr oder einen übertragenen
Versandschein benützt;
.Mer Vieh oder Wild ohne die nach 8 7 erforderliche
Genehmigung zum Weiterverkauf erwirbt oder ohne
solche Genehmigung Angebote nach Vieh oder Wild
aussucht;
wer bei Ausübung des Gewerbes die schristliche Genehmigung
nach § 7 nicht bei sich führt oder auf Verlangen
einem Polizeiorgan nicht vorzeigt.
München, den 20. Januar 1916.
Dr. Freiherr von Soden-Fraunhofen.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die vorstehende
Ministerialbelanntmachung über den Verkehr mit Vieh,
Wild und Fleisch vom 20. Januar 1916 mit Ausnahme der
Bestimmung in 8 7, deren Wirkung erst mit 1. Februar 1916
beginnt, mit dem Tage der Veröffentlichung im „Bayerischen
Staatsanzeiger“ (20. Januar 1916) in Kraft getreten ist.
Rosenheim, den 24. Januar 1916.
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arbei votulich verrichte, so cein,.
ms näbe# konn wid bis 7 br.
aefu #Kichl unser 18 Ibr.
nvnuhs und Lohnangabe erbel.
an Fran Architelt Ege
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Zwei ledige 1844
Stallmägde
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Nosselufeldair..sntss
morquwibeflpetsrabettshau
Stadtmagistrat.
Stat. Obing. Telef. Schnaitsee 16
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Der A —
und Gelertagel. —
Die eintpaltige eile im —— hastet 10 Df., die 5or im Neklommeteil 90 Pf.
Anmahme von en, Re unb Bell durch die Annoncen · Expeditlon Haclensteim
daler A.O. Nolenhen,! n, Mirnberg, Versin ujm.
Scluß der Anzeigen · Anahme 1 Uhr mitiag-.
imer Anzeiger
aschelm täglch nuchmittags 4 Utr. (mit Ausnahme de Som ·
bonnementspreis beträ0t oierteläbriich 1 Mark 05 Nermig,
monatllch 65 Pfennig. a — Zustellgebühr frei ins Haus 14 Pfenmig monarllsch.
Fernsprecher: Verlag und Nedaktlon — 72-Inserolen-Ablellung Nr. 24
RNosenheimer Tagblakt
Amtliches Publikalions-Organ.
El———————————z—-——tuse—l—————————————
Eine neue Niederlage der Engländer in Mesopotamien
Mehrere Tausend Engländer gefallen.
Erfolgreiche Kämpfe auf der
Westfront. — Die Annahme der englischen Wehrpflichtvorlage,
— Englands Kriegshetze in
Portugal. — Glatter Fortgang der Entwaffnung der Montenegriner. — Prinz Mürko in Podgoritza. — In Skatart 12 Geschütze
erbeutet. — Schwedens Neutralitätspolittk.
un 57. 17117 des ruschee .
Die riegsisge.
MTB. Großes Hauptquaxrtlex, den
25. Jamar, vormittags. Amtlich.
Westlicher Kriegsschauplass.
In Flandern nahm unsere Artillerie die feindlichen
Stellungen unter starkes Feuer. Patrouillen,
die an einzelnen Siellen in die stark
zerschossenen Gräben des Feindes eindrangen,
stellten große Verluste bei ihm fest. Wir machten
einige Gefangene und erbeuteten vier Min#Amerfer.
Der Templerturm und die Kathedrale von
Nieuport, die dem Feinde gute Beobachtungsstellen
boten, wurden umgelegt.
Oestlich von Neurille griffen unsere Truppen
im Anschluß an eine erfolgreiche Minensprengung
Teile der vordersten französischen Gräben
an, erbeuteten drei Moaschinengewehre und machten
über 100 Gefangene. Mehrfach angesetzte
seindliche Angrifseversuche gegen die gewonnenen
Stellungen kamen über klägliche Anfänge
nicht hinaus. Nur einzelne beherzte Leute verließen
ihre Gräben, sie wurden niedergeschossen.
Ein deutsches Flugzeuggeschwader griff die
militärischen Anlagen von Nancy und den Flughafen
von Baccarat an. Ein feindlicher Doppeldecker
fiel bei St. Benoit nordwestlich von
Thiaucourt mit seinen Insassen unversehrt in
unsere Hände.
Oestlicher Krlegsschauplatz. «
Russische Vorstöße wurden an verschiedenen
Stellen leicht abgewiesen.
Galk##-Kriegssaupla,=Nichts
Neues.
Oberste —
— Wle r . "
Der amtliche öfsterreichische Vericht-WITB.
Wien, 25. Jan. Amtlich wird gemeldet:
NMaflicher Aicgam##.
Gestern standen wieder verschiedene Teile unserer
Nordostfront unter russischem Geschützfeuer.
An vielen Stellen war die Aufklärungstätigkeit
des Feindes sehr lebhaft.
Italienischer Kriegsschauplat#.
An der Tiroler Front beschoß die feindliche
Artillerie die Ortschaften Creto (Judikarien)
und Caldonazzo (Sugana-Tal).
Am Görzer Brückenkopf sind bei Oslavija
„ der Kämpfe im Gange.
Gestern Abend war die Tätigkeit der italienischen
Artillerie an der küstenländischen Front
sichtlich lebhafter.
Valken-Krtegeschauplas. -
Die Entwaffnung des montenegrinischen Heeres
geht nach wie nax glatt von statten. Ueber-
Dir, Kaiser, auf dem deutschen Thron,
Der wild ummogt vom Waffenklang,
Dir naht ein treuer, deutscher Sohn,
Mit seinem schlichten Weihgesang.
A —14
Dein Name klingt von Land zu Meer,
Dein, Wille gilt, drum lenk’ ihn Gott!
Damit an Teinem stolzen t
Sich bricht der Feinde Gift und Spott.
Dein Volk ist gut, treu Deine Schar,
Drum schirme unser altes Recht,
Daß neu erglänze unser Aar
Und niedersinkt, was falsch und schlecht.
Kiefersfelden.
Ludwig Lintner.
all, ro unsere Truppen hinkommen, liefern die
montenegrinischen Bataillone unter dem Kommando
ihrer Offiziere ohne Zögern ihre Wasfen
ab.
Zahlreiche Abteilungen aus Gegenden, die
noch nicht von uns besetzt sind, haben bei unseren
Vorposten ihre Vereitwilligleit zur Waffenstreckung
angeboten.
In Skutari erbeuteten wir 12 Geschütze, 500
Gerehre und 2 Maschinengewehre.
Alle aus feindlichem Lager stammenden Berichte
über Kämpfe in Montenegro sind frei
erfunden.
Daß der König sein Land und sein Heer verlassen
hat, bestätigtl sich. In wessen Händen
derzeit die tatsächliche Regierungsgewalt ist
läßt sich noch nicht mit Bestimmtheit feststellen.
ist aber für das militärische Ergebnis des montenegrinischen
Feldzuges völlig bedeutungelos.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs
p. Höfer, Feldmarschalleutnant.
Enlhüllungen über Monlenegro.
Ueber die Schueiz wird der „Münch. Post“
von besonderer Seile aus Italien geschrieben:
Aus dem anicheinenden Tahumabohn der
Nachrichten über Montenegros Haltung, die in
der letzten Woche durch ganz Europa liefen,
kann niemand llar werden, der nicht die geheimen
Fäden kennt, die den König schließlich
zu seiner Flucht, anders lann man seine Abreise
nicht bezeichnen, jogen: Als der Lovcen
erstürmt war (nicht, wie die Ententepresse sofort
behauptete: infolge geheimer Vereinbarungen
von den Montenegrinern geräumt ward)
und die k. u. k. Truppen Cetinje besetzten, beschloß
Konig Nikita, der schon am 7. Jonuar
den Oesterreichern Friedensverhandlungen angeloten
hatte. nochmals an sie heranzutreten.
So erfolgte die Sendung der montenegrinischen
Minister-Parlamentäre am 13. Januar nach
Celinje. Von österreichisch-ungarischer Seite war
als Vorbedingung für diese Verhandlungen die
Forderung der Waffenstreckung gestellt. Da zugleich
aus der königlichen Villa Ada in Rom
infolge des großen Kriegsrales, der am 11. Fanuar
dort staltgesunden hatte, Briefe einliefen,
die Nilita den Rat gaben, unter allen Umständen
mit Oesterreich-Ungarn alzuschlietzen, so
ging der König in ehrlicher Absicht auf den
österreichischen Vorschlag ein. Die später durg
den neuen Miniĩterpraĩidenten Lazar Miul lovic
in die Welt geschickte Version, Nilitna hade uuscheinbar
klein beigegeben, um sein Heer *
zu ketten. daß die Oesterreicher nich: ueiter
gingen, u irft ja auf die polilische Moral Morenegros
ein eigentumliches Licht, in aber in
Wahrleit nichts anderes wie eine glatie Luge.
Kaum murde die Nackricht von der ll-#ererfung
Montenegros in Paris und London bekannt,
als man sich an leiden Orten darüber
klar war, welchen schlimmen Eindruck und welche
Folgen dieser erite Separatfrieden habem
könnte; da man aber die eigentlichen „Schaldigen“
noch mehr in Rom als in Cetinje vermutete,
ward am Tiker mit den Närknen Mint
teln gearbeitet, um die Sache ruckgangig i
machen. Barr###re, der Botschafter Frankreichr,
degab sich noch am Abend des rvn
16. Januar zu Sonnino und beischte von ilin
den itärkilen Ausdruden, die bart an D rot
ungen grenzten, man folle den mon ienegrini schen
Frieden rückgängig machen. Ar nachtten Mor
gen bearbeitete in gleicher Wene Reneil Rodd,
der engliche Boncchakter. den italienischen M
niner des Aeußeren. Diesem blieb nichs andere
übrig. als in der Ailla Ada wiulellen,
man müsse sich ins Unvermeidliche fugen. de
rauf grobe neue Beratung zwischen dem Konigepaar.
Sonnino, Salandra, Zuppelli und Tor:
die zwar ergab, man lönne nich: ur zuutrelbor
Hilse über die Adria Nikila senden., aber ma
müsse ihn doch auffordern. wortbrüchig zu wer
den. Nur solle dies in einer geschickten Forno
geschehen.
Dann geheime Zusammenkun't Viktor Emanuels
mit dem in Süditalien weilenden Prinzen
Mirlo von Montenegro, der der Führer
der chauvinistischen Ullras des kleinen Landes
ist. Bei dieser Enirevue wurden die Nollen
für die nun flatlfindende Romödie ausgeleilt.
Zugleich gab man der Konigin Milena und
ihren Töchtern Wera und Tenia, um Jtalien
nicht weiter zu kompromittieren, den Rat, das
Ziel ihrer Flucht nicht in Rom zu suchen, sordern
auf französischen Boden sich zu begeben.
Was sie auch taten, da sie über Brindifi, wo sio
nur eine auffallend kurze Zusammenkunft mit
dem italienischen Königspaar hatien, nach Lyo#n
fuhren.
In Montenegro haite sich unrerdessen f##
gendes begeben: Der Konig, der in Slua#n
weilte, forderte „sein Volt““ aus, die Wafsean
Oesterreich abzuliefern. Dies geschah auch ##
allgemeinen ohne jeden Zwischenfall, der grite
eil des Heeres war auch miit der Kapitula: i
einverstandenNukcmklcmcrutlond
opnzedthcnckalcMutooccu11d«1iulooic Izssz
den.opponime.DashatteNilitackcnso-.rx:-s
andeklletckgabeqchmdcrtwtebschmcs
der Besatzung des Berges Taraboich bei
tari, die Waffen zu strecken. Uebrigens sloitendie
beiden Genecräle, da ihre Partei im Öte.
zu schwach sich ern ies, selbst zu den Serben.
Aber es lief zunächst ein Telegram.
montenegrinischen Generalkonsuls in Paris c1.
die Entente bestände auf Fortsetzung des Kan#p