Volltext : Rosenheimer Anzeiger. 62. Jahrngang (62)

Nummer  20

 

Bekauntmachung

Zwangsweise  werden  am  Donnenstsg,
  den  27.  Jonuar  1916
im  Gebr.  Nigsauer'schen  Bersteigerungslokale
  hier  versteigert:
1  Fehrradlaup#e=  mit  elektr.
Batterie
1  kl.  Dynamo  mit  Leitungsdrdhten
  (für  Kinder)
1  kl.  Slanduhr  (Nachteule)
1  kl.  Dampfunaschine  (s.  Kind.)
1  Kopiermaschine
1  Fernrohr
1  Vergröherung=  glas
1  Flött
di  Glarschirme.  zu  Gas=  und

Einladung.

Aus  Aolasse  des  Geburtalestes  Sr.  Majestät  des
Deutschen  Kaisers  Wilhelm  II  werden  am  DPonnerstas,
  dens  27.  Januar  die  sauduschen  Geblude  Flaggen-"schmuck
  tragen.

Wir  ichten  an  die  verebrliche  Elanwobnerschaft
die  Blite,  auch  dle  Prlva#geblude  fosilich  beflaggen
zu  wollen.  «

Rosenheim,dcsZs.J-squlOlC

Stadtmagistrat.
Wus#t.5

1017

   
  

In  rahlger,  schöner  Sagem  r  mmer.
—  er  Kuülcht,  8
und  sonfl.  Zubehör,  Gartenaulell
1.  April  oder  früher  zu  vezn,
b

lW  Mo#b#nng

d#deem  und  Küche,  Ga
##  9  r.  und  leren
dio  1.  Aorll  zu  vermielen.  Näh

 

 

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20  Karbidbrenner
1  Larlie  Schrauben-  u.  Schalenkreuze
  zu  Karbidlampen  und
20  Stück  große  Korke.

Gerichtsvollzleherel  des
K.  Antsgerichts  Nosenheim.

versteigert  Monlag,  31.  Jannar  1916

von  vormittags  9  Uhr  ab  im  Schneiber'schen  Gasthause  zu

 

Flachs  und

Nuhdorf  aus  den  Innauen:

24  km  Pappel-  und  Weiden--Stomwmholz,

32  Ster  Pappel-  und  Weiden--Stutzprügel  und
246  Ster  Erlen.,  Weiden-  und  Pappel-Prügelhol!.

 

 

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Serssc.
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(X  (Ausschi)  Zand-  und  1  last
"swerl  zu  verbaufen  1888
nn

 

 

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Bri  wit  Prelsangabe  uner  F.  136
an  die  Erp

mittwoch,  26.  Januar  1910

Bekanntmachung.

Am  Fastnachtsmontag,  den  6.  März  1916,  findet  vor  ber
A  usltellnngshallcdckViehzuchtgenosscnschaftinMitgbach
  ein

Perbandszuchtviehmartkt

statt.  Die  Beschickung  ist  nur  Verbandemitgliedern  gestattet.
Der  Marlt  dauert  nur  einen  Tag  und  beginnt  vormittags
10  Uhr  und  endet  mittage  halb  2  Uhr.  Der  Auftrieb  lann  ab
9  Uhr  betätigt  werden.

Wie  im  Vorjahre,  so  können  auch  heuer  Ochsen  zugetrieben
werden.

Die  Standgebühr  beträgt  für  Großvieh  1  Mark,  kür
Kälber  20  Pfg.  Die  Verkaufsgebühr  beträgt  2  Mark  bezw.
20  Pfennig.  2.  ####

Laut  ortspolizeilicher  Vorschrift  ist  an  diesem  Tage,  sowie
am  Sonntag  der  Handel  in  den  Stallungen  und  beim  Bnutrieb
  verboten  und  können  Zuwiderhandelnde  mit  einer  Geldstrafe
  bis  zu  30  Mark  geahndet  werden.

Der  Verband  ersucht  seine  Mitglieder  dringend,  diese
Vorschrift  zu  beachten.

Nach  Verfügung  des  Generallommandos  müssen  bei  Märk.
ten  für  jedes  zugetriebene  Tier  Ursprungezeugnisse  der  Gemeinde
  vorgewiesen  werden.

Zu  reger  Beteiligung  am  Markte  werden  hiermit  alle
Verbandsmitglieder  geladen.

akuchwarhendfür  Oberhsapaiiehes  Alysnftechi2b  —

Mer#k,  1.  Vorsitzender.
Nll.  Die  VBiehzuchtgenossenschaft  Miesbach  hält  gleichzeiltig
  für  ihren  Bezirk  eine  Stierprämiicrung  in  4  „Klassen  ab.

 

 

K.  Staatoministerium  des  ——

Bekanntmachung.

über  den  Verkehr  mit  Vieh,  Wild  und  Fleisch.

Das  K.  Staatsministerium  des  Innern  erläßt  auf  Grund
der  §8  12,  15  Abs.  3  der  Bundesratsverordnung  vom  25.
September  und  4.  November  1915  über  die  Errichtung  von
Preisprüfungsstellen  und  die  Versorgungeregelung  solgende  Anordnungen:


§  1
Zur  Ueberwachung  und  Regelung  des  Verkehrs  mit  Vieh,
Wild  und  Fleisch  wird  beim  K.  Landesinspektor  für  Tierzucht

  eine  Zentralstelle  errichtet  mit  der  Bezeichnung:  „Bayerische
  Fleisch=  Versorgungsstelle“.  Sie  hat  ihren  Sitz  in
München,  Theatinerstraße  21.

Sie  untersteht  der  Aussicht  des  K.  Staatsministeriums  des
Innern.
Sie  hat  einen  Beirat,  dessen  Mitglieder  vom  K.  Staatsministerium
  des  Innern  ernannt  werden.

§  2.

Die  K.  Bezirksämter  und  die  Gemeindebehörden  sowie  die
Erwerber  und  Veräußerer  von  Vieh,  Wild,  Fleisch  und  Fleischwaren
  haben  der  Bayerischen  Fleischversorgungsstelle  auf  Erfordern
  jede  Auskunft  zu  geben  und  ihren  Weisungen  zu
emsprechen.

Die  K.  Bezirksämter  und  Gemeindebehörden  haben  der
Bayerischen  Fleischversorgungsstelle  alle  wichtigen  Wahrnehmungen
  auf  dem  Gebiete  der  Fleischversorgung  fortgesetzt  mitzuleilen.


-

Wer  Schlachtvieh  oder  Wild  veräußern  will,  kann  es
bei  der  Fleischversorgungestelle  anmelden.

Die  Gemeinden  und  Kommunalverbände  können  ihren  Bedarf
  an  Schlachtvieh  und  Wild,  soweit  er  anderweitig  nicht
gedeckt  werden  kann,  bei  der  Vayerischen  Fleischversorgungsitelle
  anmelden.

Die  Fleischversorgungostelle  lann  über  die  Form  der  Anmeldung
  und  die  weiteren  Einzelheiten  nähere  Vorschriften
erlassen.

Die  Fleischversorgungsstelle  kann  Gemeinden  und  Kommunalverbänden
  Schlachtvieh  und  Wild,  das  ihr  angemeldet  ist,
zuweisen.  Sie  kann  Verkäufer,  insbesondere  Händler,  anweisen,
  das  zum  Verlaufe  bestimmte  Vieh  und  Wild  den  von  ihr
bezeichneten  Stellen  zuzuführen.

Sie  kann  anordnen,  daß  das  Schlachtvieh  und  Wild  gewisser
  Bezirke  nur  für  gewisse  Stellen  erworben  werden  darf.

85

Wer  Fleischkonserven  herstellt,  darf  hierzu  nur  Fleisch,
Vieh  und  Wild  verwenden,  das  ihm  von  der  Bayerischen
Fleischversorgungsstelle  zugewiesen  wird.

Die  nähere  Regelung  bleibt  der  Bayerischen  Fleischversorgungsstelle
  vorbehalten.  Sie  kann  insbesondere  bestimmen,
welche  weitere  Fleischlonserven  auher  den  Dosenkonserven  unter
die  Bestimmung  in  Abs.  1  falle

86

Jede  Ausfuhr  von  Wild,  Vieh,  sowie  von  Fleisch  und
Fleisch  konserven  (5  5  Abs.  2)  in  Mengen  von  mehr  als  fünf
Kilogramm  unterliegt  der  Genehmigung  der  Bahyerischen
Fleischversorgungsstelle.

Die  Ausfuhrgenehmigung  ersolgt  durch  Abstempelung  des
der  Verteilungsstell##  vorzulegenden  Frachtbrieses  oder  Post-Lulsabehein.
  Das  Nähere  bestimmt  die  Fleischversorgungselle


Ohne  abgestempelten  Versandschein  darf  Vieh  und  Wild
sowie  Fleisch  von  mehr  als  5  Kilogramm  zur  Eisenbahn=  oder
Postbesorderung  an  einen  auherbayerischen  Ort  nicht  aufgegeen
  merden

behörden  übertragen.

Der  Versandschein  ist  nicht  übertragbar.
Die  Bayerische  Fleischversorgungsstelle  kann  die  Genehmigung
  für  gewisse  Fälle  und  Orte  den  Distriktsverwaltungs- 



Taglöhner

§  7.

Wer  nach  dem  1.  Februar  1916  gewerbemäßig  Vieh  und
Wild  zur  Weiterveräußerung  für  sich  oder  für  einen  anderen
erwerben  oder  Angebote  von  Vieh  und  Wild  aussuchen  will,
bedarf  dazu  der  schriftlichen  Genehmigung  der  Distriktspolizeibehörde,
  in  deren  Bezirl  er  den  Aufkauf  oder  das  Aufsuchen
  von  Angeboten  ausüben  will,  Er  hat  diese  Genehmigung
bei  Ausübung  des  Gewerbes  bei  sich  zu  führen  und  auf  Verlangen
  den  Polizeiorganen  vorzuzeigen.

Die  Genehmigung  kann  aus  Gründen  versagt  werden,
die  in  der  Person  des  Nachsuchenden  oder  in  den  Verhältnissen
  des  Bezirles  gelegen  sind,  in  dem  der  Aufkauf  oder  das
Aufsuchen  von  Angeboten  ausgeübt  werden  soll.  Sie  ist  jederzeit
  widerruslich.  Beim  Widerruf  ist  das  die  Genehmigung
enthaltende  Schriftstück  einzuziehen.

Die  Genehmigung  soll  regelmäßig  nur  an  Personen  erteilt
  werden,  die  den  Vieh=  und  Wildhandel  schon  vor  1.  August
  1914  betrieben  und  dafur  Steuer  entrichtet  haben.

Personen  unter  18  Jahren  sind  vom  Viehhandel  ausgeschlossen


Gegen  die  Versagung  der  Genehmigung  und  gegen  ihren
Widerruf  ist  Beschwerde  zur  K.  Regierung,  Kammer  des
Innern,  zulässig.  Sie  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.  Die
K.  Regierung,  Kammer  des  Innern,  entscheidet  endgültig.

Erfolgt  der  Widerruf  wegen  Unzuverlassigkeit,  so  ist  die
nach  der  Bundesratsverordnung  vom  27.  September  1915
über  die  Fernhaltung  unzuverlöässiger  Personen  vom  Handel
zuständige  Behörde  zwecko  Einleitung  des  Verfahrens  wegen
Untersagung  des  Viehhandels  *  verständigen.  (Ausführungsbestimmungen
  vom  9.  Oktober  191

Name,  Stand  und  Wohnort  der  Personen,  denen  die  Genehmigung
  nach  §  7  erteilt  wurde,  sind  im  Amtsblatt  zu
veröffentlichen;  das  gleiche  gilt  bei  Widerruf.  Ein  Stück  des
Amtsblattes  ist  jeweils  der  Fieilchversorgungestell  einzusenden.

88

Mit  Gefängnis  bis  zu  sechs  Monaten  oder  mit  Gerd  bis
zu  1500  Mark  werden  bestraft:

1.  Erwerber  und  Verkäufer  von  Vieh,  Wild,  Flcisch  und
Fleischwaren,  die  der  Fleischversorgungsslelle  die  von  ihr
verlangte  Auskunft  verweigern,  eine  unrichtige  Auslunft!
geben  oder  ihren  Anweisungen  und  Anordnungen  nicht
Folge  leisten;

Hersteller  von  Fleischkonserven,  die  anderes  Vieh.  Wild
oder  Fleisch  verarbeiten,  als  das  ihnen  von  der  Fleischversorgungsstelle

  zugewiesene;

l  wer  Vieh,  Wild,  Fleisch  oder  Fleischkonserven  ohne  die
ersorderliche  Genehmigung  ausführ

.  wer  einen  Versandschein  Sbeerkrägr  oder  einen  übertragenen
  Versandschein  benützt;

.Mer  Vieh  oder  Wild  ohne  die  nach  8  7  erforderliche
Genehmigung  zum  Weiterverkauf  erwirbt  oder  ohne
solche  Genehmigung  Angebote  nach  Vieh  oder  Wild
aussucht;

wer  bei  Ausübung  des  Gewerbes  die  schristliche  Genehmigung
  nach  §  7  nicht  bei  sich  führt  oder  auf  Verlangen
  einem  Polizeiorgan  nicht  vorzeigt.

München,  den  20.  Januar  1916.

Dr.  Freiherr  von  Soden-Fraunhofen.

Wir  machen  ausdrücklich  darauf  aufmerksam,  daß  die  vorstehende
  Ministerialbelanntmachung  über  den  Verkehr  mit  Vieh,
Wild  und  Fleisch  vom  20.  Januar  1916  mit  Ausnahme  der
Bestimmung  in  8  7,  deren  Wirkung  erst  mit  1.  Februar  1916
beginnt,  mit  dem  Tage  der  Veröffentlichung  im  „Bayerischen
Staatsanzeiger“  (20.  Januar  1916)  in  Kraft  getreten  ist.

Rosenheim,  den  24.  Januar  1916.

—

 

 

finden  Beschäfltigung.  Banstelle
Silobau  Konstmühle,  Rosenheim

Gebr.  N

Ein  tüchtiger

Gang-om  Kreissiger

wird  gegen  hohen  Lohn  und  zute
Kost  gesacht.  Näh.  Exp.  1846

Fär  ein  kanfmännisches  Bro  in
Bad  Aibling  wird  ein

Fräulein

mit  schöner  Hembseis.  dersekt
in  Stenograsie  und  Maschinenschreiben
  zum  osertigen  Eintritt
gesucht.  .  mit  Gehalt#sanspruͤchen
  u.  ien  a.  d.  Exp

Tüchtige,  selbständige
Köchin
solid  und  fleißig,  welche  auch
Hausarbeit  sauber  verrichtet,

wird  per  1.  Märg  gesucht.

Mädchen  mit  langjähriger
Dimstzeit  werden  bevorzugt.  Of.
unter  Z.  1854  an  die  Exp.

Für  ein  hiesiges  Schuhwarengeschaft
  wird  ein  a

Lehrmädchen

11n  guter  Familie,  nicht  unter

4  Jahren,  mit  guter  Handschrift
1isst  tt  fferi.
un

ank.

 

 

Streng  solldes,  gesmdes

Mädchen

 

welches  Zimmerarbell  u,  Io  1—  2

arbei  votulich  verrichte,  so  cein,.
ms  näbe#  konn  wid  bis  7  br.
aefu  #Kichl  unser  18  Ibr.
nvnuhs  und  Lohnangabe  erbel.

an  Fran  Architelt  Ege
bal  Tôl  640
Zwei  ledige  1844

Stallmägde

töchtige  Melker  Bedi  ,

hogåsgkshikgfchwmm
Nosselufeldair..sntss
morquwibeflpetsrabettshau

 

Stadtmagistrat.

Stat.  Obing.  Telef.  Schnaitsee  16

———
                        
Der A — und Gelertagel. — Die eintpaltige eile im —— hastet 10 Df., die 5or im Neklommeteil 90 Pf. Anmahme von en, Re unb Bell durch die Annoncen · Expeditlon Haclensteim daler A.O. Nolenhen,! n, Mirnberg, Versin ujm. Scluß der Anzeigen · Anahme 1 Uhr mitiag-. imer Anzeiger aschelm täglch nuchmittags 4 Utr. (mit Ausnahme de Som · bonnementspreis beträ0t oierteläbriich 1 Mark 05 Nermig, monatllch 65 Pfennig. a — Zustellgebühr frei ins Haus 14 Pfenmig monarllsch. Fernsprecher: Verlag und Nedaktlon — 72-Inserolen-Ablellung Nr. 24 RNosenheimer Tagblakt Amtliches Publikalions-Organ. El———————————z—-——tuse—l————————————— Eine neue Niederlage der Engländer in Mesopotamien Mehrere Tausend Engländer gefallen. Erfolgreiche Kämpfe auf der Westfront. — Die Annahme der englischen Wehrpflichtvorlage, — Englands Kriegshetze in Portugal. — Glatter Fortgang der Entwaffnung der Montenegriner. — Prinz Mürko in Podgoritza. — In Skatart 12 Geschütze erbeutet. — Schwedens Neutralitätspolittk. un 57. 17117 des ruschee . Die riegsisge. MTB. Großes Hauptquaxrtlex, den 25. Jamar, vormittags. Amtlich. Westlicher Kriegsschauplass. In Flandern nahm unsere Artillerie die feindlichen Stellungen unter starkes Feuer. Patrouillen, die an einzelnen Siellen in die stark zerschossenen Gräben des Feindes eindrangen, stellten große Verluste bei ihm fest. Wir machten einige Gefangene und erbeuteten vier Min#Amerfer. Der Templerturm und die Kathedrale von Nieuport, die dem Feinde gute Beobachtungsstellen boten, wurden umgelegt. Oestlich von Neurille griffen unsere Truppen im Anschluß an eine erfolgreiche Minensprengung Teile der vordersten französischen Gräben an, erbeuteten drei Moaschinengewehre und machten über 100 Gefangene. Mehrfach angesetzte seindliche Angrifseversuche gegen die gewonnenen Stellungen kamen über klägliche Anfänge nicht hinaus. Nur einzelne beherzte Leute verließen ihre Gräben, sie wurden niedergeschossen. Ein deutsches Flugzeuggeschwader griff die militärischen Anlagen von Nancy und den Flughafen von Baccarat an. Ein feindlicher Doppeldecker fiel bei St. Benoit nordwestlich von Thiaucourt mit seinen Insassen unversehrt in unsere Hände. Oestlicher Krlegsschauplatz. « Russische Vorstöße wurden an verschiedenen Stellen leicht abgewiesen. Galk##-Kriegssaupla,=Nichts Neues. Oberste — — Wle r . " Der amtliche öfsterreichische Vericht-WITB. Wien, 25. Jan. Amtlich wird gemeldet: NMaflicher Aicgam##. Gestern standen wieder verschiedene Teile unserer Nordostfront unter russischem Geschützfeuer. An vielen Stellen war die Aufklärungstätigkeit des Feindes sehr lebhaft. Italienischer Kriegsschauplat#. An der Tiroler Front beschoß die feindliche Artillerie die Ortschaften Creto (Judikarien) und Caldonazzo (Sugana-Tal). Am Görzer Brückenkopf sind bei Oslavija „ der Kämpfe im Gange. Gestern Abend war die Tätigkeit der italienischen Artillerie an der küstenländischen Front sichtlich lebhafter. Valken-Krtegeschauplas. - Die Entwaffnung des montenegrinischen Heeres geht nach wie nax glatt von statten. Ueber- Dir, Kaiser, auf dem deutschen Thron, Der wild ummogt vom Waffenklang, Dir naht ein treuer, deutscher Sohn, Mit seinem schlichten Weihgesang. A —14 Dein Name klingt von Land zu Meer, Dein, Wille gilt, drum lenk’ ihn Gott! Damit an Teinem stolzen t Sich bricht der Feinde Gift und Spott. Dein Volk ist gut, treu Deine Schar, Drum schirme unser altes Recht, Daß neu erglänze unser Aar Und niedersinkt, was falsch und schlecht. Kiefersfelden. Ludwig Lintner. all, ro unsere Truppen hinkommen, liefern die montenegrinischen Bataillone unter dem Kommando ihrer Offiziere ohne Zögern ihre Wasfen ab. Zahlreiche Abteilungen aus Gegenden, die noch nicht von uns besetzt sind, haben bei unseren Vorposten ihre Vereitwilligleit zur Waffenstreckung angeboten. In Skutari erbeuteten wir 12 Geschütze, 500 Gerehre und 2 Maschinengewehre. Alle aus feindlichem Lager stammenden Berichte über Kämpfe in Montenegro sind frei erfunden. Daß der König sein Land und sein Heer verlassen hat, bestätigtl sich. In wessen Händen derzeit die tatsächliche Regierungsgewalt ist läßt sich noch nicht mit Bestimmtheit feststellen. ist aber für das militärische Ergebnis des montenegrinischen Feldzuges völlig bedeutungelos. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs p. Höfer, Feldmarschalleutnant. Enlhüllungen über Monlenegro. Ueber die Schueiz wird der „Münch. Post“ von besonderer Seile aus Italien geschrieben: Aus dem anicheinenden Tahumabohn der Nachrichten über Montenegros Haltung, die in der letzten Woche durch ganz Europa liefen, kann niemand llar werden, der nicht die geheimen Fäden kennt, die den König schließlich zu seiner Flucht, anders lann man seine Abreise nicht bezeichnen, jogen: Als der Lovcen erstürmt war (nicht, wie die Ententepresse sofort behauptete: infolge geheimer Vereinbarungen von den Montenegrinern geräumt ward) und die k. u. k. Truppen Cetinje besetzten, beschloß Konig Nikita, der schon am 7. Jonuar den Oesterreichern Friedensverhandlungen angeloten hatte. nochmals an sie heranzutreten. So erfolgte die Sendung der montenegrinischen Minister-Parlamentäre am 13. Januar nach Celinje. Von österreichisch-ungarischer Seite war als Vorbedingung für diese Verhandlungen die Forderung der Waffenstreckung gestellt. Da zugleich aus der königlichen Villa Ada in Rom infolge des großen Kriegsrales, der am 11. Fanuar dort staltgesunden hatte, Briefe einliefen, die Nilita den Rat gaben, unter allen Umständen mit Oesterreich-Ungarn alzuschlietzen, so ging der König in ehrlicher Absicht auf den österreichischen Vorschlag ein. Die später durg den neuen Miniĩterpraĩidenten Lazar Miul lovic in die Welt geschickte Version, Nilitna hade uuscheinbar klein beigegeben, um sein Heer * zu ketten. daß die Oesterreicher nich: ueiter gingen, u irft ja auf die polilische Moral Morenegros ein eigentumliches Licht, in aber in Wahrleit nichts anderes wie eine glatie Luge. Kaum murde die Nackricht von der ll-#ererfung Montenegros in Paris und London bekannt, als man sich an leiden Orten darüber klar war, welchen schlimmen Eindruck und welche Folgen dieser erite Separatfrieden habem könnte; da man aber die eigentlichen „Schaldigen“ noch mehr in Rom als in Cetinje vermutete, ward am Tiker mit den Närknen Mint teln gearbeitet, um die Sache ruckgangig i machen. Barr###re, der Botschafter Frankreichr, degab sich noch am Abend des rvn 16. Januar zu Sonnino und beischte von ilin den itärkilen Ausdruden, die bart an D rot ungen grenzten, man folle den mon ienegrini schen Frieden rückgängig machen. Ar nachtten Mor gen bearbeitete in gleicher Wene Reneil Rodd, der engliche Boncchakter. den italienischen M niner des Aeußeren. Diesem blieb nichs andere übrig. als in der Ailla Ada wiulellen, man müsse sich ins Unvermeidliche fugen. de rauf grobe neue Beratung zwischen dem Konigepaar. Sonnino, Salandra, Zuppelli und Tor: die zwar ergab, man lönne nich: ur zuutrelbor Hilse über die Adria Nikila senden., aber ma müsse ihn doch auffordern. wortbrüchig zu wer den. Nur solle dies in einer geschickten Forno geschehen. Dann geheime Zusammenkun't Viktor Emanuels mit dem in Süditalien weilenden Prinzen Mirlo von Montenegro, der der Führer der chauvinistischen Ullras des kleinen Landes ist. Bei dieser Enirevue wurden die Nollen für die nun flatlfindende Romödie ausgeleilt. Zugleich gab man der Konigin Milena und ihren Töchtern Wera und Tenia, um Jtalien nicht weiter zu kompromittieren, den Rat, das Ziel ihrer Flucht nicht in Rom zu suchen, sordern auf französischen Boden sich zu begeben. Was sie auch taten, da sie über Brindifi, wo sio nur eine auffallend kurze Zusammenkunft mit dem italienischen Königspaar hatien, nach Lyo#n fuhren. In Montenegro haite sich unrerdessen f## gendes begeben: Der Konig, der in Slua#n weilte, forderte „sein Volt““ aus, die Wafsean Oesterreich abzuliefern. Dies geschah auch ## allgemeinen ohne jeden Zwischenfall, der grite eil des Heeres war auch miit der Kapitula: i einverstandenNukcmklcmcrutlond opnzedthcnckalcMutooccu11d«1iulooic Izssz den.opponime.DashatteNilitackcnso-.rx:-s andeklletckgabeqchmdcrtwtebschmcs der Besatzung des Berges Taraboich bei tari, die Waffen zu strecken. Uebrigens sloitendie beiden Genecräle, da ihre Partei im Öte. zu schwach sich ern ies, selbst zu den Serben. Aber es lief zunächst ein Telegram. montenegrinischen Generalkonsuls in Paris c1. die Entente bestände auf Fortsetzung des Kan#p