Teil 3. Was zeichnet den preußisch-deutschen Beamten aus?
2. „.. treu und gehorsam sein ...“
Durch diesen Schwur stellt man seine eigene Treue und seinen
Gehorsam nicht einer Person unter, sondern gemäß Artikel 11 der
Reichsverfassung dem Präsidium des Bundes. Dieses Präsidium führt
den Namen „Deutscher Kaiser“ - kein Titel, sondern ein Amt mit
Amtsbezeichnung.
3. 5... die Reichsverfassung und die Gesetze des Reiches
beobachten ...“
Dieser Passus bedeutet genau genommen, Verfassung und Gesetze zu
beachten und auch einzuhalten. Das heißt, daß mit diesem Schwur
eine grundsätzliche Gesetzes- und Verfassungstreue des Eingeschworenen
(Eidesleistenden) unabdingbar einhergeht.
4. „... alle... obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen
und Gewissen genau erfüllen will ...“
Alle Pflichten, die das jeweilige Amt innehat, sind nach bestem
Wissen und Gewissen auf das Genaueste zu erfüllen. Dies betrifft alle
mit dem Amte verbundenen Aufgaben und Anweisungen.
Im Hinblick auf unsere Aufgabe wird aus dem hoheitlichen Amt
die jeweilige Stelle innerhalb der Gesamtorganisation bzw. des Hilfsdienstes,
die jede Hilfsdienstkraft pflichtbewußt bekleidet.
Auch hier gilt, alle obliegenden Pflichten in Form von Aufgaben
und Anweisungen nach bestem Wissen und Gewissen genau zu
erfüllen. Denn vor dem Recht kommt die Pflicht!
5. 3... so wahr mir Gott helfe.“
Diese Schlußformel ist die Abschlußformulierung des Eides für den
Eingeschworenen: Gott ist mit uns! Und gemeinsam trägt, unterstützt,
hilft und bewältigt er mit uns unsere Aufgaben. Jedoch wird
Gott nichts für uns tun, wozu wir nicht selbst imstande sind.
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