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wieder seine Regierung einheimisch wurde, zu einer Groͤße
und Macht aufstieg, die zum Gluͤcke der deutschen Freiheit
jede Sehnsucht, welche der Sturz Henrichs des Loͤwen erregte,
über alle Erwartung befriedigen mußte. Hochstens
waren es anfangs anderthalb hundert tausend Menschen, die
von Muͤnden aus oder aus Neustadt am Ruͤbenberge regiert
wurden, kaum war's ein Deutscher Staat der mittleren
Groͤße, dem weder seine Verfassung noch seine Lage weite
Aussichten einer fortschreitenden Vergroͤßerung oͤffnete, und
der noch selbst damals zu sinken schien, als Brandenburg
durch die entschlossene Weisheit seines großen Churfuͤrsten
furchtbar zu werden anfing und Hessencassel durch die maͤnnliche
Vorsorge von Amalia Elisabeth groß wurde, aber erst
noch im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts, da schon
die gereizteste Politik der neuen Entstehung großer Staaten
entgegenarbeitete, schwung sich das Hannoͤversche Haus fast
mit der Staͤrke einer im Stillen geuͤbten Macht zu jener
glücklichen Mittelgroͤße empor, bei welcher der Unterthan
eben so sehr gewinnt, als Ruhe und Freiheit des Deutschen
Staatensysiems auf's neue dadurch gesichert wurde.
1262 Gleich bei der ersten Theilung der Welfischen Lande *),
seit welcher nie mehr das Ganze derselben unter einer Regierung
vereinigt wurde, war ein Fürstenthum Braunschweig
entsianden, das ungefähr die Hälfte der sämmtlichen
Welfischen Lande begriff, und dem ältesien Urenkel
Henrichs des Ldwen zufiel, wie die andere Hälfte, welche
*) Diese Theilungsurkunde selbst ist meines Wissens noch nie
im Druck erschienen. Was sich Origg. Guelf. T. IV. pog. 13 2c#.
findet, isi blos ein Vertrag, der vorbereitungsweise unter Vermittlung
des Markgrafen Otto von Brandendurg 1267 geschlossen
wurde.