Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

Lehrziel.

Vertheilung
des  Unter—
richtsstoffes.

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solcher  erforderlich  ist,  um  derselben  eine  lateinische  Färbung  zu  geben.  Wird  im  all—
gemeinen  nur  der  erzählende  und  erörternde  Stil  gepflegt  und  dabei  bloß  beanstandet,
was  falsch  oder  entschieden  unlateinisch  ist,  so  wird  es  möglich  sein,  innerhalb  der  enger
gezogenen  Grenzen  auch  künftig  eine  befriedigende  Gewandtheit  im  Lateinschreiben  zu
erzielen.  Es  empfiehlt  sich,  daß  in  den  Oberklassen  dann  und  wann  an  Stelle  von
Scriptis  kleine  Aufgaben  zur  freien  Bearbeitung  gestellt  werden  (Wiedergabe  von  Vor—
getragenem  oder  Gelesenem,  kurze  Erörterungen,  Briefe  2c.),  nur  ist  auf  derartige  Leistungen
  ein  entscheidendes  Gewicht  fortan  nicht  mehr  zu  legen.  Oberen  Schülern,  welche
den  Wunsch  hegen,  sich  gelegentlich  in  Abhandlungen,  Reden  oder  poetischen  Leistungen
zu  versuchen,  sind  dafür  nach  Befinden  kleinere  Arbeiten  zu  erlassen.

7.  Neben  der  Klassenlektüre  hat  von  Obertertia  an  eine  geordnete  Privatlektüre  im
Lateinischen  herzugehen.  Der  Leitung  und  Ueberwachung  derselben  ist  besondere  Sorgfalt
  zuzuwenden.  Im  übrigen  siehe  §  45.  Bei  der  Klassenlektüre  sind  leichte  und  unwichtige
  Stellen  rasch  zu  lesen;  Unwesentliches  wird  am  besten  ganz  übergangen,  zumal
wenn  nur  mit  Hülfe  derartiger  Kürzungen  ein  befriedigender  Abschluß  oder  Ueberblick
über  das  Ganze  erreicht  werden  kann.

Griechisch.

15.  Zur  Reife  im  Griechischen  ist  zunächst  erforderlich,  daß  der  Schüler  mit  den
griechischen  Dichtern  und  Prosaikern,  welche  auf  Gymnasien  gelesen  zu  werden  pflegen,
sich  durch  eigene  Lektüre  in  ausreichendem  Maße  bekannt  gemacht  hat,  insbesondere  mit
Homer,  Sophokles,  Demosthenes.  Nächstdem  hat  er  zu  erweisen,  daß  er  die  zum  Verständniß
  dieser  Schriftsteller  erforderliche  Sicherheit  in  den  Elementen  der  griechischen
Sprache  und  Kenntniß  des  griechischen  Lebens,  insbesondere  der  Entwickelung  des  griechischen
  Geisteslebens,  sich  erworben  hat.  Leichte  Stellen  aus  griechischen  Schriftstellern,
in  denen  seltene  Worte  nicht  vorkommen,  muß  er  im  Stande  sein  auch  ohne  Hilfsmittel
sofort  ins  Deutsche  zu  übersetzen.

16.  Untertertia:  7  Stunden.

Regelmäßige  Formenlehre  bis  zu  den  verbis  liduidls  ausschließlich.  Uebersetzungen
aus  einem  Uebungsbuche.

Obertertia:  7  Stunden.
Neben  vervollständigender  Wiederholung  des  Pensums  der  Untertertia  Durchnahme
und  Einübung  der  verba  liquida,  der  verba  auf  #  und  anomala.  Ausgewählte  Hauptregeln

  der  Syntax,  thunlichst  im  Anschluß  an  Gelesenes.  Uebersetzen  aus  einem  Uebungsbuche,
  zu  Ende  des  Schuljahres  Einführung  in  Aenophons  Anabasis.