S.
s
eingerückte) Erkenntniß bestätigt, auch
dem Reburrenten die Bezahlung der in
zweiter Instanz erwachsenen Kosten auferlegt.
Den 24. Januar wurde:
in der Rekurssache der Veronika
Schwager, von Neresheim das von
dem Gerichtshofe zu Eßlingen unterm
31. December 1323 wegen dritten Diebstahls
wider sie gefällte (S. 60. des Reg.
Blatts d. J. enthaltene) Erkenntniß,
unter Verfällung der Rekurrentin
in d Kosten zweiter Instanz bestätigt;
in der Rekurssache des Alois Joseph
Bönisch, von Steinbach, O. A. Hall,
das von dem Gerichtshofe zu Eßlingen
unterm 29. December 1323 wegen
Nothzuchts-Versuchs und Real= und
Verbal-Injurien gegen ihn gefällte
(S. 59. des Reg. Blatts d. J. eingerückte)
Erkenntniß, unter Verurtheilung
des. Rekurrenten in die Kosten
zweiter Instanz gleichfalls bestätigt.
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g.
gele, von Marbaͤchle, O. A. Gaildorf,
Den 31. Januar wurde:
in der Rekurssache der Rosine Hädas
von dem Gerichtshofe zu Eßlingen
unterm 15. Januar 1324 wegen dritten
Diebstahls, wiederholten Vagirens
und anderer Vergehen wider sie gefällte
—
(hienach S. 1zo enthaltene) Erkenntniß
im Wesentlichen bestätigt, auch
Rekurrentin zum Ersaß der in zweiter
Instanz erwachsenen Kosten für schuldig
erblärt;
. in der Rekurssache des Philipp Jocher,
von Böblingen, das von dem Gerichtshofe
zu Eßlingen unterm 6. November
18:5 wider ihn gefällte (S. 945 des
Reg. Blatts eingerückte) Erkenntniß abgeändert,
Rekurrent sofort wegen gewaltsamer
Widersehlichkeit gegen einen
Landjäger, über die von ihm bereits erstandene
Gefängnißstrafe, noch zu einer
zwei und einhalbmonatlichen Festungs-Strafe
verurtheilt, auch in den
Ersaß der Untersuchungs-Kosten, so
wie der Kosten zweiter Instanz verfällt.
H. Eioil-Senat.
Den 5. Jannar wurde:
. in der Ationssache von dem Gerichtshofe
zu Shlingen zwischen Viktor Stükle
und Consorten zu Sturtgart, Bekl.,
Aten, nun Anten, und dem Grafen
v. Arensberg daselbst, Kl., Anten, nun
Aten, Forderung aus einesh Kauf-Vertrage
betreffend, die eingewandte Beru-