Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

S.

s

eingerückte)  Erkenntniß  bestätigt,  auch
dem  Reburrenten  die  Bezahlung  der  in
zweiter  Instanz  erwachsenen  Kosten  auferlegt.


Den  24.  Januar  wurde:

in  der  Rekurssache  der  Veronika
Schwager,  von  Neresheim  das  von
dem  Gerichtshofe  zu  Eßlingen  unterm
31.  December  1323  wegen  dritten  Diebstahls
  wider  sie  gefällte  (S.  60.  des  Reg.
Blatts  d.  J.  enthaltene)  Erkenntniß,
unter  Verfällung  der  Rekurrentin
in  d  Kosten  zweiter  Instanz  bestätigt;


in  der  Rekurssache  des  Alois  Joseph
Bönisch,  von  Steinbach,  O.  A.  Hall,
das  von  dem  Gerichtshofe  zu  Eßlingen
  unterm  29.  December  1323  wegen
Nothzuchts-Versuchs  und  Real=  und
Verbal-Injurien  gegen  ihn  gefällte
(S.  59.  des  Reg.  Blatts  d.  J.  eingerückte)
  Erkenntniß,  unter  Verurtheilung
  des.  Rekurrenten  in  die  Kosten
zweiter  Instanz  gleichfalls  bestätigt.

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g.
gele,  von  Marbaͤchle,  O.  A.  Gaildorf,

Den  31.  Januar  wurde:
in  der  Rekurssache  der  Rosine  Hädas

  von  dem  Gerichtshofe  zu  Eßlingen
unterm  15.  Januar  1324  wegen  dritten
  Diebstahls,  wiederholten  Vagirens

und  anderer  Vergehen  wider  sie  gefällte

—

(hienach  S.  1zo  enthaltene)  Erkenntniß
  im  Wesentlichen  bestätigt,  auch

Rekurrentin  zum  Ersaß  der  in  zweiter

Instanz  erwachsenen  Kosten  für  schuldig
  erblärt;

.  in  der  Rekurssache  des  Philipp  Jocher,

von  Böblingen,  das  von  dem  Gerichtshofe
  zu  Eßlingen  unterm  6.  November
18:5  wider  ihn  gefällte  (S.  945  des
Reg.  Blatts  eingerückte)  Erkenntniß  abgeändert,
  Rekurrent  sofort  wegen  gewaltsamer
  Widersehlichkeit  gegen  einen
Landjäger,  über  die  von  ihm  bereits  erstandene
  Gefängnißstrafe,  noch  zu  einer
zwei  und  einhalbmonatlichen  Festungs-Strafe
  verurtheilt,  auch  in  den
Ersaß  der  Untersuchungs-Kosten,  so
wie  der  Kosten  zweiter  Instanz  verfällt.

H.  Eioil-Senat.

Den  5.  Jannar  wurde:

.  in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

  zu  Shlingen  zwischen  Viktor  Stükle
und  Consorten  zu  Sturtgart,  Bekl.,

Aten,  nun  Anten,  und  dem  Grafen
v.  Arensberg  daselbst,  Kl.,  Anten,  nun
Aten,  Forderung  aus  einesh  Kauf-Vertrage
  betreffend,  die  eingewandte  Beru-