Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Dienst-Erledigungen. 
Durch die Beförderung der Professo- 
ren Hauber und Heermann in Schön- 
thal und des Professors Wunderlich in 
Maulbronn sind an dem evangelischen 
Seminar zu Schönthal beide Professo- 
rate, und an dem zu Maulbronn Eines 
erledigt worden. Der fire Gehalt einer 
jeden dieser 3 Stellen besteht, neben freier 
Wohnung, in 600 fl. Geld, 500 fl. Natu- 
ralien nach Etats-Preisen gerechnet, und 
50 — 10 fl. Güter-Genuß. Die Einstands- 
und Collegien-Gelder sind nach der ge- 
genwärtigen Anzahl der Zöglinge Cwelche 
veränderlich ist) in Schönthal auf unge- 
führ 16 fl. in Maulbronn auf ungefähr 
526 fl. für jeden Professor berechnet, von 
welchen jedoch jeder zu Befriedigung von 
Ansprüchen, welche aus der bisöherigen 
Einrichtung herrühren, bis zu Erlöschung 
derselben jährlich etwa 2: fl. abzugeben 
hat. Die Bewerber um diese Stellen ha- 
ben ihre Gesuche innerhalb 14 Tagen bei 
dem Studienrath einzugeben, und da- 
rin ausdrücklich zu bemerken, ob ihre 
Vewerbung sich auf beide Seminare, oder 
nur auf Eines derselben beziehe. 
Die erledigte evangelische Pfarrei Eh- 
ningen, Diöcese Böblingen, enthält 2428 
Pfarr-Genossen, und ist nach Abzug von 
0 fl. halb Geld, halb Naturalien, mit 
einem Einkommen von 911 fl. nach Etats- 
Preisen verbunden. 
Durch die Versehung des Pfarrers M. 
Heyd auf die Pfarrei Plochingen ist die 
Pfarrei Mössingen, Diöcese Tübingen, 
erlediget. Zu den in dem Staats= und Regie- 
rungs-Blatt vom Jahr 1823, Nro. 49. 
S. 714. enthaltenen Bestimmungen des 
Einkommens und der Pfarr= Geschäfte 
kommt noch hinzu, daß der Pfarrer mit 
den zwei Predigten, welche jährlich in 
der Filialkirche zu Belsen gehalten wer- 
den, die Reichung des Abendmahls zu 
verbinden hat, daß in den Winter-M a- 
ten auf Verlangen der Eltern die in bie- 
sem Filial gebornen Kinder entweder in 
der Filialkirche oder in dem Hause der 
Eltern zu taufen sind; in den Sommer= 
Monaten aber diejenigen Taufen, welche 
auf einen in der Filialkirche ohnehin zu 
haltenden Gottesdienst aufgeschoben wer- 
den wollen, in der Filialkirche vorgenom- 
men werden dürfen; und daß auch die 
Trauungen auf besonderes Begehren und 
gegen Ersaß der Reisekosten in dieser 
Kirche Statt finden. 
Die Bewerber um vorstehende zwei Stel- 
len haben ihre Bittschriften innerhalb drei
	        
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