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Dienst-Erledigungen.
Durch die Beförderung der Professo-
ren Hauber und Heermann in Schön-
thal und des Professors Wunderlich in
Maulbronn sind an dem evangelischen
Seminar zu Schönthal beide Professo-
rate, und an dem zu Maulbronn Eines
erledigt worden. Der fire Gehalt einer
jeden dieser 3 Stellen besteht, neben freier
Wohnung, in 600 fl. Geld, 500 fl. Natu-
ralien nach Etats-Preisen gerechnet, und
50 — 10 fl. Güter-Genuß. Die Einstands-
und Collegien-Gelder sind nach der ge-
genwärtigen Anzahl der Zöglinge Cwelche
veränderlich ist) in Schönthal auf unge-
führ 16 fl. in Maulbronn auf ungefähr
526 fl. für jeden Professor berechnet, von
welchen jedoch jeder zu Befriedigung von
Ansprüchen, welche aus der bisöherigen
Einrichtung herrühren, bis zu Erlöschung
derselben jährlich etwa 2: fl. abzugeben
hat. Die Bewerber um diese Stellen ha-
ben ihre Gesuche innerhalb 14 Tagen bei
dem Studienrath einzugeben, und da-
rin ausdrücklich zu bemerken, ob ihre
Vewerbung sich auf beide Seminare, oder
nur auf Eines derselben beziehe.
Die erledigte evangelische Pfarrei Eh-
ningen, Diöcese Böblingen, enthält 2428
Pfarr-Genossen, und ist nach Abzug von
0 fl. halb Geld, halb Naturalien, mit
einem Einkommen von 911 fl. nach Etats-
Preisen verbunden.
Durch die Versehung des Pfarrers M.
Heyd auf die Pfarrei Plochingen ist die
Pfarrei Mössingen, Diöcese Tübingen,
erlediget. Zu den in dem Staats= und Regie-
rungs-Blatt vom Jahr 1823, Nro. 49.
S. 714. enthaltenen Bestimmungen des
Einkommens und der Pfarr= Geschäfte
kommt noch hinzu, daß der Pfarrer mit
den zwei Predigten, welche jährlich in
der Filialkirche zu Belsen gehalten wer-
den, die Reichung des Abendmahls zu
verbinden hat, daß in den Winter-M a-
ten auf Verlangen der Eltern die in bie-
sem Filial gebornen Kinder entweder in
der Filialkirche oder in dem Hause der
Eltern zu taufen sind; in den Sommer=
Monaten aber diejenigen Taufen, welche
auf einen in der Filialkirche ohnehin zu
haltenden Gottesdienst aufgeschoben wer-
den wollen, in der Filialkirche vorgenom-
men werden dürfen; und daß auch die
Trauungen auf besonderes Begehren und
gegen Ersaß der Reisekosten in dieser
Kirche Statt finden.
Die Bewerber um vorstehende zwei Stel-
len haben ihre Bittschriften innerhalb drei