Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro. 11. 
Regierungs-Blatt 
für das 
e e 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Freitag, den 5. Maͤrz 1824. 
Juhalt. 
Verfgungen der Departemento. Erkenninisse der Gerlchtshöse des Königrelchs vom Monat 
Januat 1824. 
1I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat Jannar 1624 von den Gerichtshdfen des Konigreichs ausgesprochenen Erkenntnifse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat Januar sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- 
merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Regierungs- 
Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe 
erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun-Dieners verfügt wird. 
A) Obertribungsgl, 
I. Criminal-Senat. 
Den 5., 3. und r0. Januar wurde: Heilbronn, Johann Ehrenreich Ben- 
1. in der Rekurssache des Amts-Substitu- der, von Urach, unter Aufhebung des 
ten und Schultheißen zu Bökingen, O. A. von dem Gerichtshofe zu Eßlingen un-
	        
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