Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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term 1. Februar 1823 gefällten (S. 260 
des Reg. Blatts eingerückten) definitiven 
Urtheils, vor Allem die Ergänzung der 
Untersuchung über mehrere, theilweise 
in jenem Urtheil selbst noch einer nähe- 
frren Instruktion vorbehaltene Punkte 
angeordnet, und die Sache zu diesem 
Ende, so wie zu Fallung eines derein- 
stigen weiteren Erkenntnisses über das 
Ganze der so zu vervollständigenden Un- 
tersuchung an den Gerichtshof erster In- 
stanz zurückgewiesen, Rekurrent übri- 
gens von seiner bisher bekleideten Sub- 
stituten-Stelle sowohl, als seinen übri- 
gen öffentlichen Aemtern, in so weit er 
von solchen noch nicht entfernt worden, 
bis zur Entscheidung der Sache suspen- 
dirt. 
Den 15. Januar wurde: 
. in der Rekurssache des Stadtraths 
Dreher, von Münsingen, das von dem 
Gerichtshofe zu Ulm unterm 27. Nobem- 
ber 1625 wegen als Güterpfleger durch 
Kassen-Eißgriffe sich zu Schulven ge- 
brachten Kassenrests und Fälschung wi- 
der ihn gefällte (S.-9y: des Reg. Blatts 
enthaltene) Erkenntniß nicht nur bestä- 
tigt, auch Rekurrent zu Bezahlung der 
Kosten zweitef Instanz für schuldig, er- 
klärt, sondern auch auf den Fall, daß 
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der Rest nicht erseht werden sollte, sich 
ein Strafzusaßtz vorbehalten; 
. in der Rekurssache des Peter Esel, 
von Alt-Oberndorf, O. A. Oberndorf, 
das von dem Gerichtshofe zu Töbingen, 
wegen wiederholten Diebstahls und an- 
derer Vergehen unterm 1FJ. Nov. 18:3 
wider ihn ergangene (S. 956 des Reg. 
Blatts eingerückte) Erbenntniß unter 
Verurtheilung des Rekurrenten in die 
Kosten des Roeburses lediglich bestärigt. 
Den :½7. Januar wurde: 
. in der Rekurssache des suspendirten 
Stiftungs-Rechnungs-Revisors Weiß, 
von Wildberg, O.A. Nagold, der Re- 
kurs gegen das von dem Gerichtshofe zu 
Tübingen, wegen bedeutender Geschäfts- 
Rückstände, höchst nachläßiger Geschäfts- 
Behandlung, grober Eigenmachrigkeit 
und anderer Vergehen unterm 16. Mai 
1825 wider ihn gefällte (S. 481 des 
Reg. Blatts enthaltene) Erkenmtnif we- 
gen Mangels an einer gegründeten Be- 
schwerde verworfen, auch Rekurrent in 
die Kosten zweiter Instanz verfällt; 
. in der Rekurssache des Johannes Wu- 
cker, von Moͤhringen, O. A. Stuttgart, 
das von dem Gerichtshofe zu Eßlingen, 
wegen wiederholten Bettelns und Vagi- 
rens unterm 29. December 1823 wider 
« ihn beftiht (S. 59 des Reg. Blaus d.s
	        
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