Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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2. Des evangelischen Consistorium. 
a) Stiftung des Pfarrers Knapp zu Schrozberg zu Gruͤndung eiues Provisorats daselbst. 
Der Pfarrer Knapp zu Schrozberg, Dioͤ- 
cese Blaufelden, hut zu Gruͤndung eines Pro- 
visorats daselbst ein Capital von 2000 fl. 
gestiftet. « 
Diese ruͤhmliche Handlung wird hiemit 
bekannt gemacht, und zugleich dem edel— 
müthigen Stifter das Wohlgefallen hierü- 
ber öffentlich bezeugt. 
Stuttgart den 5. März 1324. 
Wachter. 
b) Terminc zur Prüfung der Schulamts-Candidaten. 
Unter Beziehung auf die Königl. Ver- 
ordnung vom -¼. März 182: (Reg. Blatt 
Nr#7) wird hiemit verfügt, daß dieje- 
nigen Jünglinge, welche sich der Vorschrift 
gemäß im Monat März d. J. um Zulas 
sung zum deutschen Schulstande bei dem 
Königl. Consistorium gemeldet haben wer- 
den, und in Privat-Seminarien oder bei 
hiezu bevollmächtigten Schulmeistern ihre 
Lehrzeit zubringen wollen, den 6. April 
d. J. im Schullehrer-Seminar zu Eßlin-= 
gen die Prüfung ihrer Vorkenntnisse und 
ihrer Fähigkeiten für diesen Beruf zu er- 
stehen haben. 
Der 2. und B3. April wird zur Vor- 
prüfung derjenigen Zöglinge bestimmt, 
welche um Liufnahme in das Etlinger 
Seminar selbst gebeten haben, so wie in 
diesen Tagen auch diejenigen Jünglinge, 
welche erst iin nächsten Jahr zur Aufnahme 
in das Seminar sich eignen, sich einer 
vorläuftgen Prüfung unterwerfen können. 
Sämtliche Dekanate und Pfarrämter 
werden hiemit angewiesen, nicht nur dafür 
besorgt zu seyn, daß die Bittschriften um 
Zulassung zum Schulstand, wie um Auf- 
nahme in das Seminar, unter genauer 
Beobachtung der vorgeschriebenen Form 
unfehlbar im Monat März bei dem Königl. 
Consistorium einlaufen, indem späterhin 
jede Bitte dieser Art ohne Wirkung bleibt, 
sondern auch die genannten Prüfungstage 
den in ihrem Bezirk befindlichen Birtstel- 
lern genau und mit dem Anhang bekannt 
zu machen, daß sie, ohne auf besondere 
Erlasse zu werten, sich den Tag vor den 
sestgesenten Terminen in Eßlingen einzu- 
finden, und der gesehlichen Prüfung zu 
unterwerfen haben, von deren Erfolg erst 
die Entscheidung über ihre Bitte abhängt. 
Wer diese Prüfungs-Termine verscumt, 
wird für dieses Jahr nicht mehr zugelassen. 
Stuttgart den 9. März 1324. 
Wachter.
	        
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