Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Hiezu sind die — unter der Staatsschuld in den Rechnungen 
begriffenen unverzinslichen Passiv-Kapitalien, welche noch 
auf Untersuchung beruhen, zu rehen 1,500 fl. — kr. 
Zuwachs im Jahr 1838. 
1.) Durch Uebernahmen von neuen Landestheilen: 
a) nach dem Gesetze vom 14. Maͤrz 18211.. 4262832, 00 fl. — kr. 
h) nach dem Gesetze vom 29. Juni 1821 . .. . 85),05fl. — br. 
Unter diesen beiden Summen sind auch diejenigen Unterstüͤhun— 
gen begriffen, welche die Kassen vor der Schulden-Ueber- 
nahme erhalten haben, und die bei den speciellen Einwei- 
sungen als Ablôsungen in Abzug gebracht werden müssen. 
Die in diesem Jahre — auf solche Art als Ablbsung 
verrechneten 58,715 fl. und 7,888 fl. zobkr. sind deßwegen 
oben Seite 169 — in Einnahme gestellt. 
2.) Durch neue Aufnahmen zu Deckung der über den dispo- —- 
niblcnTilgungsfondsaufgekündctensapitalien....1-665,690fl·—kr. 
—«.·26«169,319si.35k’r. 
Abgang im Jahre 1838. 
Im Laufe dieses Jahres sind an verzinslichen Passiven, mit 
Einschluß der abgerechneten Unterstbungen an Lassen neuer 
Landestheile, abgelößt wordern #530,:61 fl. ökr. 
Der Stand der Staatsschuld am 5o. Juni # war also 
—:. 2,589,05 fl. 28kr. 
Hievon werden verzinst: 
mit 5 vom Hundrr 44353555,055 fl. 32 kr. 
— 4 – · " "4 " " " " · . · 18,860 fl. — kr. 
— 21— — . ... 10,004 fl. 26kr. 
unverzinslich sindd. .... 5, 1 70 fl. Zokr. 
—.. 44“539,053 fl. 26kr.
	        
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