Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Die übrigen, mit :# vom Hundert verzinslichen, sogenannten 
halbzinsenden Kapitalien sind mit der Hälfte ihres Renn- 
werths unter den 5 procentigen in Berechnung genommen. 
Dagegen hatten sich die Aktiv-Kapitalien am 50. Juni 
1820 (Schulden-Zahlungs-Statut §. 2.) belaufen auf 1338/185 fl. 3o kr. 
  
Hieran sind im Jahr 1632 zurückbezahlt worden 1, 162 fl. 26kr. 
Es betragen daher dieselben am 30. Juni 1821 noch 
—.. 43y,025 fl. é kr. 
welche mit 5 Procent verzinst werden. 
Werden nun von dem Betrage der Staatsschuld . 24 669,058fl. 28kr. 
die Aktiv= Kapitallen 463390025fl. 4 kr. 
abgezogen, so erscheint als wirklicher Stand der Staatsschuld 
die Summe von 
—. 24#/152,055 fl. 2#kr. 
Stuttgart den 15. März 1824. 
Zur Abhör der Staats-Schulden-Zahlungs-Kasse-Rechnung von 1322 
verordnete 
Königliche Commissarien: Ständische Commissarien: 
Frisch. Lang. 
Stein. Bleyer.
	        
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