Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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ten, Bekl., Aten, Wieder-Aten, Wie- 
der-Einsesung gegen ein desertorisches 
Erkenntniß dieser, und gegen die ver- 
säumte zweite Rothfrist voriger Instanz, 
und in der Hauptsache Schadens-Ersatz 
betreffend, ist durch Erbenntniß vom 
5. December 18:3, publ. 15. desselben 
Monats, das Gesuch um Wieder-Ein- 
sehung gegen das desertorische Erkennt- 
niß vom 29. August 18:5, unter Ver- 
urtheilung der Antin in die weiter auf- 
gegangenen Kosten verworfen worden. 
(den 5. Januar.) 
. In der Ationssache von demselben Ge- 
richtshofe zwischen der Wittwe Weigold 
zu Achtzehen Höfen, Lutin, Antin, In- 
tin, Wieder-Antin, und nun Wieder-In- 
tin, und Michael Beilharz, und Conf. 
Mit-Luten, Aten, Jaten, Wieder-Aten, 
Wieder-Einsetzung gegen ein desertori- 
sches Erkenntniß in dieser so wie gegen die 
versäumte zweite Nothfrist in der vorigen 
Instanz, in der Hauptsache aber Vorzugs-= 
Recht in dem Gante des Johannes Wei- 
gold betreffend, ist durch Erkenntniß vom 
5., insin. 15. December 18:3, das Gesuch 
der Antin um Wieder-Einsehung in 
den vorigen Stand gegen das deserto- 
rische Erkenntnif vom 29. August 18:3, 
unter Verurtheilung derselben in die 
Kosten dieser Instanz verworfen worden. 
(den 5. Januar.) 
B) Kreis-Berichtshoͤfe. 
I. Gerichtshof für den Neckar-Kreis. 
1. Criminal = Senat. 
Am 3. Februar wurde: 
4. dem hilipp Fischer, Weingärtner 
in Stetten, O. A. Cannstadr, wegen ab- 
sichtlicher Verwundung mittelst eines 
Schusses innerhalb des Dorfes, wegen 
Unbetmäßigkeit, gefährlicher Drohun- 
gen und undefugten Gewehr-Besitzes, 
neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung 
der Heilungs= und sämtlicher Unter- 
suchungs-Kosten eine fünfmonatliche 
Festungs= Strafe zuerkannt. 
Am 5. Februar wurden verur- 
theilt: 
2. Friedrich Hartenek, Schäfer von Eß- 
lingen, wegen vierten, kleinen, aber 
ausgezeichneten Diebstabls, neben der 
Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Ar- 
rest-Azungs= und 3 der Untersuchungs-
	        
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