Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

wiederholter Diebstaͤhle, welche als Haus- 
diebstaͤhle ausgezeichnet sind, und we- 
gen eines unter erschwerenden Umstaͤn- 
den versuchten Diebstahls, dann wegen 
theils versuchter, theils vollbrachter Be- 
truͤgereien, auch wegen Vagirens und 
Bettelns, neben der Verbindlichkeit zum 
Ersatz des Schadens und Bezahlung 
seiner Haft- und Untersuchungs-Kosten 
eine viermonatliche Festungsstrafe; 
15. gegen Barbara Schimpf, von Schoͤn- 
aich, O. A. Boͤblingen, wegen wiederhol- 
ten Bettelns und Vagirens, neben Be- 
zahlung der Untersuchungs-Kosten eine 
viermonatliche Zwangs-Arbeitsstrafe 
erkannt. 
Am 1½7. Februar wurde: 
16. Johann Christian Holder, Mller 
von Unter-Rieringen, O.A. Vaihin- 
gen, wegen Ehebruchs und Verldum- 
dung, neben Bezahlung der Hälfte der 
Untersuchungs = Kosten mit drei und 
einhalbmonatlicher Festungsstrafe 
belegt. 
Am 21. Februar wurden verur- 
theilt: 
17. auf den Grund einer vor dem Crimi- 
nal-Amte Stuttgart geführten Unter- 
suchung wider Johann Hemminger, 
von Mettingen, O.A. Eßlingen, und 
Consorten: 
a) Eberhard Friedrich Dill, von Wal- 
kerspach, O. A. Welzheim, wegen ei- 
nes die Summe von 1500. fl. betra- 
genden Posidiebstahls, so wie wegen 
mehrerer, theils imComplott undin fort- 
gesehter verbrecherischer Verbindung, 
theils allein gewerbsmäßig verübter, 
beziehungsweise qualisicirter, ausge- 
zeichneter und einfacher Diebstähle, 
worunter mehrere große sind, serner 
wegen Mitwissenschaft an dem Münz- 
Verdrechen des Johann Hemminger, 
wegen im Complott begangenen Aus- 
bruchs aus dem Gefängnisse, endlich 
wegen Vagirens unter fremden Na- 
men, neben der Verbindlichkeit zum 
Ersatze des gestifteten Schadens in 
solidum und Bezahlung seiner Arrest- 
Azungs= und ####8 der Untersuchungs- 
Kosten, so wie 4 der wegen des Dieb- 
stahls an dem Gemeinde-Pfleger Locher 
in Gablenberg früher aufgewendeten 
Untersuchungs-Kosten, zu vier und ein- 
halbjähriger Zuchthausstrafe in 
Gotteszell und nachheriger Reklusion 
in ein Zwangs-Arbeitshaus, minde- 
stens auf die Dauer von drei Jahren; 
b)) Gottfried Heinrich Heppeler, von 
Gablenberg, wegen mehrerer theils im 
Complott und in fortgeseßter verbre- 
cherischer Verbindung theils allein ge-
	        
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