wiederholter Diebstaͤhle, welche als Haus-
diebstaͤhle ausgezeichnet sind, und we-
gen eines unter erschwerenden Umstaͤn-
den versuchten Diebstahls, dann wegen
theils versuchter, theils vollbrachter Be-
truͤgereien, auch wegen Vagirens und
Bettelns, neben der Verbindlichkeit zum
Ersatz des Schadens und Bezahlung
seiner Haft- und Untersuchungs-Kosten
eine viermonatliche Festungsstrafe;
15. gegen Barbara Schimpf, von Schoͤn-
aich, O. A. Boͤblingen, wegen wiederhol-
ten Bettelns und Vagirens, neben Be-
zahlung der Untersuchungs-Kosten eine
viermonatliche Zwangs-Arbeitsstrafe
erkannt.
Am 1½7. Februar wurde:
16. Johann Christian Holder, Mller
von Unter-Rieringen, O.A. Vaihin-
gen, wegen Ehebruchs und Verldum-
dung, neben Bezahlung der Hälfte der
Untersuchungs = Kosten mit drei und
einhalbmonatlicher Festungsstrafe
belegt.
Am 21. Februar wurden verur-
theilt:
17. auf den Grund einer vor dem Crimi-
nal-Amte Stuttgart geführten Unter-
suchung wider Johann Hemminger,
von Mettingen, O.A. Eßlingen, und
Consorten:
a) Eberhard Friedrich Dill, von Wal-
kerspach, O. A. Welzheim, wegen ei-
nes die Summe von 1500. fl. betra-
genden Posidiebstahls, so wie wegen
mehrerer, theils imComplott undin fort-
gesehter verbrecherischer Verbindung,
theils allein gewerbsmäßig verübter,
beziehungsweise qualisicirter, ausge-
zeichneter und einfacher Diebstähle,
worunter mehrere große sind, serner
wegen Mitwissenschaft an dem Münz-
Verdrechen des Johann Hemminger,
wegen im Complott begangenen Aus-
bruchs aus dem Gefängnisse, endlich
wegen Vagirens unter fremden Na-
men, neben der Verbindlichkeit zum
Ersatze des gestifteten Schadens in
solidum und Bezahlung seiner Arrest-
Azungs= und ####8 der Untersuchungs-
Kosten, so wie 4 der wegen des Dieb-
stahls an dem Gemeinde-Pfleger Locher
in Gablenberg früher aufgewendeten
Untersuchungs-Kosten, zu vier und ein-
halbjähriger Zuchthausstrafe in
Gotteszell und nachheriger Reklusion
in ein Zwangs-Arbeitshaus, minde-
stens auf die Dauer von drei Jahren;
b)) Gottfried Heinrich Heppeler, von
Gablenberg, wegen mehrerer theils im
Complott und in fortgeseßter verbre-
cherischer Verbindung theils allein ge-