Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

werbsmaͤßig veruͤbter beziehungsweise 
qualificirter, ausgezeichneter und ein- 
facher Diebstaͤhle, worunter ein gro- 
ßer und welche den vierten Diebstahl 
im rechtlichen Sinne ausmachen, ferner 
wegen Mitwissenschaft an dem Muͤnz- 
Verbrechen des Hemminger, neben der 
Verbindlichkeit zum Ersatße des Scha- 
dens in solicum und Bezahlung seiner 
Arrest-Azungs= und ##/8 der Untersu- 
chungs-Kosten zu dreijähriger Zucht- 
hausstrafe und nachheriger Einsperrung 
in ein Zwangs-Arbeitöhans mindestens- 
auf zwei Jahre; 
e) Jacob Scherrüble, von Rüdern, 
O.A. Eßlingen, wegen eines im Com- 
plott verübten großen Diebstahls, so 
wie wegen Beihülfe zu mehrern an- 
dern in fortgesetzter verbrecherischer Ver- 
bindung theils verübten, ceils versuch- 
ten Diebstählen, serner wegen Mitwis- 
senshaft an dem Münz-Verbrechen 
des Johann Hemminger, neben der 
Verbindlichkeit zum Ersaße des Scha- 
dens in solidum, seiner eigenen Arrest- 
Azungs= und rrie der Untersuchungs- 
Kosten zu achtmonarlicher Festungs- 
strafe; 
4) Susanne Ehrmann, von Hebsak, 
O.A. Schorndorf, wegen theilweiser 
nachgefolgter Theilnahme an dem gro- 
189 
ßen Postdiebstahl des Eberhard Dill, 
neben der Verbindlichkeit zum Ersaße 
der erweislich in ihre Hände gekomme- 
nen Geldsumme in solickum, so wie 
ihrer frühern und neuern Arrest= und 
rös der Untersuchungs-Kosten zu sie- 
benmonatlicher; 
e) deren Tochter · Anne Marie Ehr- 
mann, von Hebsak, wegen theilwei- 
ser nachgefolgter Theilnahme an dem 
großen Postdiebstahl des Dill, neben 
der Verbindlichkeit zum Ersahe der er- 
weislich in ihre Hände gekommenen 
Geldsumme in solickum, so wie ihrer 
frühern und neuern Arrest= und r3.. 
der Untersuchungs-Kosten zu viermo- 
natlicher Zuchthausstrafe; 
18. der bei dem Criminalamte Stutt- 
gart in Untersuchung gekommene Paul 
Mathes, zu Deilingen, O. A. Spai- 
chingen, wegen wiederholten und aus- 
gezeichneten Diebstahls, verbotswidri- 
gen Betretens der Residenz und fre- 
cher Lügen vor Gericht, neben dem Er- 
satze des Schadens und Bezahlung sei- 
ner Arrest-Azungs= und Untersuchungs- 
Kosten zu achtzehenmonatlicher Fe- 
stungsstrase und nachhrriger Einsper- 
rung in ein IJwangs-Arbeirshaus we- 
nigstens auf neun Mounate.
	        
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