werbsmaͤßig veruͤbter beziehungsweise
qualificirter, ausgezeichneter und ein-
facher Diebstaͤhle, worunter ein gro-
ßer und welche den vierten Diebstahl
im rechtlichen Sinne ausmachen, ferner
wegen Mitwissenschaft an dem Muͤnz-
Verbrechen des Hemminger, neben der
Verbindlichkeit zum Ersatße des Scha-
dens in solicum und Bezahlung seiner
Arrest-Azungs= und ##/8 der Untersu-
chungs-Kosten zu dreijähriger Zucht-
hausstrafe und nachheriger Einsperrung
in ein Zwangs-Arbeitöhans mindestens-
auf zwei Jahre;
e) Jacob Scherrüble, von Rüdern,
O.A. Eßlingen, wegen eines im Com-
plott verübten großen Diebstahls, so
wie wegen Beihülfe zu mehrern an-
dern in fortgesetzter verbrecherischer Ver-
bindung theils verübten, ceils versuch-
ten Diebstählen, serner wegen Mitwis-
senshaft an dem Münz-Verbrechen
des Johann Hemminger, neben der
Verbindlichkeit zum Ersaße des Scha-
dens in solidum, seiner eigenen Arrest-
Azungs= und rrie der Untersuchungs-
Kosten zu achtmonarlicher Festungs-
strafe;
4) Susanne Ehrmann, von Hebsak,
O.A. Schorndorf, wegen theilweiser
nachgefolgter Theilnahme an dem gro-
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ßen Postdiebstahl des Eberhard Dill,
neben der Verbindlichkeit zum Ersaße
der erweislich in ihre Hände gekomme-
nen Geldsumme in solickum, so wie
ihrer frühern und neuern Arrest= und
rös der Untersuchungs-Kosten zu sie-
benmonatlicher;
e) deren Tochter · Anne Marie Ehr-
mann, von Hebsak, wegen theilwei-
ser nachgefolgter Theilnahme an dem
großen Postdiebstahl des Dill, neben
der Verbindlichkeit zum Ersahe der er-
weislich in ihre Hände gekommenen
Geldsumme in solickum, so wie ihrer
frühern und neuern Arrest= und r3..
der Untersuchungs-Kosten zu viermo-
natlicher Zuchthausstrafe;
18. der bei dem Criminalamte Stutt-
gart in Untersuchung gekommene Paul
Mathes, zu Deilingen, O. A. Spai-
chingen, wegen wiederholten und aus-
gezeichneten Diebstahls, verbotswidri-
gen Betretens der Residenz und fre-
cher Lügen vor Gericht, neben dem Er-
satze des Schadens und Bezahlung sei-
ner Arrest-Azungs= und Untersuchungs-
Kosten zu achtzehenmonatlicher Fe-
stungsstrase und nachhrriger Einsper-
rung in ein IJwangs-Arbeirshaus we-
nigstens auf neun Mounate.