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„ortspolizeiliche Aufsicht nach erstandener
Strafe verordnet.
An demselben Tage wurden:
auf den Grund der von dem O. A.Ge-
richte Biberach gefährten Untersuchung
in Gemäßheit eines in dem gegen die
minder gravirten Theilnehmer der dort
untexsuchten Jaunerbanden am 28. April
b. J. gefällten Erkenntnisse gemachern
Vorbehalts (Reg. Blatt v. J. 1323.
S. 420.) nach erfolgter Regulirung ih-
rer Heimaths-Verhältnisse
) Agnes Gebhard, nunmehr der Ge-
meinde Eschach, O. A. Ravensburg zu-
gewiesen, zur Einsperrung in das
Zwangs-Arbeitöhans zu Ulm bis zu
erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von anderthalb Jah-
ren, und
5) Agatha Gebhard, nun der Gemeinde
Grünkraut, O. A. Ravensburg, auch
c) Crescentia Gebhard, nun der Ge-
meinde Bogenweiler, O. A. Saulgau,
zugewiesen, jede zur Einsperrung in
dem Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis
zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf die Dauer von fünfzehen
Monaten, nach Erstehung der ihnen
durch obiges Erkenntniß zuerkannten
Strafen verurtheilr. Zugleich wurde
die Stellung dieser zu a—c benannten
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—
.
Angeschuldigten unter strenge ortspo-
lizeiliche Aufsicht nach ihrer Entlas-.
sung aus dem Zwangs-Arbeitshause
verordnet.
Am 11. Februar wurde:
Johann Steinbach, von Rupprechte-
brugg, O. A. Ravensburg, wegen wie-
derholter Fälschung seines Wanderbuchs
und wiederholter Landsireicherei, neben
dem Kosten-Ersaßze zu viermonatli-
cher Festungs-Arbeitsstrase, nebst
Willkomm und nachheriger, Einsper-
rung in dem Zwangs-Arbeitöhaus zu
Ulm bis zu erprobter Besserung, we-
nigstens aber auf die Dauer von zehen
Monaten verurtheilt.
Am 14. Februar wurden:
u Genofev#a Singer, von Boͤttingen, O. A.
Blaubeuren, wegen Concubinato und wie-
derholten Vagirens, neben dem Kosten-
Ersatze, zu einjähriger Einsperrung
im Zwangs-Arbeitshause zu Ulm;
der bei dem O. A. Gerichte Göppingen
in Untersuchung gekommene Georg Frie-
drich Scharpf, von Aichschieß, O. A.
Schorndorf, wegen bleinen, einfachen
und ersetzten, jedoch im rechtlichen Sinne
vierten Diebstahls, neben dem Kosten-
Ersatze, zu neunmonatlicher Zucht-
hausstrafe in Markgröningen, und nach-
heriger Einsperrung im Zwangs-Ar-