Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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„ortspolizeiliche Aufsicht nach erstandener 
Strafe verordnet. 
An demselben Tage wurden: 
auf den Grund der von dem O. A.Ge- 
richte Biberach gefährten Untersuchung 
in Gemäßheit eines in dem gegen die 
minder gravirten Theilnehmer der dort 
untexsuchten Jaunerbanden am 28. April 
b. J. gefällten Erkenntnisse gemachern 
Vorbehalts (Reg. Blatt v. J. 1323. 
S. 420.) nach erfolgter Regulirung ih- 
rer Heimaths-Verhältnisse 
) Agnes Gebhard, nunmehr der Ge- 
meinde Eschach, O. A. Ravensburg zu- 
gewiesen, zur Einsperrung in das 
Zwangs-Arbeitöhans zu Ulm bis zu 
erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von anderthalb Jah- 
ren, und 
5) Agatha Gebhard, nun der Gemeinde 
Grünkraut, O. A. Ravensburg, auch 
c) Crescentia Gebhard, nun der Ge- 
meinde Bogenweiler, O. A. Saulgau, 
zugewiesen, jede zur Einsperrung in 
dem Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis 
zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf die Dauer von fünfzehen 
Monaten, nach Erstehung der ihnen 
durch obiges Erkenntniß zuerkannten 
Strafen verurtheilr. Zugleich wurde 
die Stellung dieser zu a—c benannten 
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— 
. 
Angeschuldigten unter strenge ortspo- 
lizeiliche Aufsicht nach ihrer Entlas-. 
sung aus dem Zwangs-Arbeitshause 
verordnet. 
Am 11. Februar wurde: 
Johann Steinbach, von Rupprechte- 
brugg, O. A. Ravensburg, wegen wie- 
derholter Fälschung seines Wanderbuchs 
und wiederholter Landsireicherei, neben 
dem Kosten-Ersaßze zu viermonatli- 
cher Festungs-Arbeitsstrase, nebst 
Willkomm und nachheriger, Einsper- 
rung in dem Zwangs-Arbeitöhaus zu 
Ulm bis zu erprobter Besserung, we- 
nigstens aber auf die Dauer von zehen 
Monaten verurtheilt. 
Am 14. Februar wurden: 
u Genofev#a Singer, von Boͤttingen, O. A. 
Blaubeuren, wegen Concubinato und wie- 
derholten Vagirens, neben dem Kosten- 
Ersatze, zu einjähriger Einsperrung 
im Zwangs-Arbeitshause zu Ulm; 
der bei dem O. A. Gerichte Göppingen 
in Untersuchung gekommene Georg Frie- 
drich Scharpf, von Aichschieß, O. A. 
Schorndorf, wegen bleinen, einfachen 
und ersetzten, jedoch im rechtlichen Sinne 
vierten Diebstahls, neben dem Kosten- 
Ersatze, zu neunmonatlicher Zucht- 
hausstrafe in Markgröningen, und nach- 
heriger Einsperrung im Zwangs-Ar-
	        
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