Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Dauer von sechs Monaten verur- 
theilt. Zugleich wurde hinsichtlich des 
Kostenpunkts das Angemessene verfuͤgt. 
An demselben Tage wurde weiter: 
15. Ottilie Hunsinger, von Seekirch, 
H. A. Riedlingen, wegen wiederholter 
Ueberschreitung ihrer Confination und 
wiederholten Vagirens, neben dem Ko- 
sten-Ersaßze zur Einsperrung im Zwangs- 
Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter 
Besserung, wenigsiens aber auf die 
Dauer von acht Monaten und zu ei- 
nem Willkomm von 15 Ruthen- 
streichen auf den Rücken, und 
16. die bei dem O.A. Gerichte Biberach in 
— 
Untersuchung gekommene Magdalene 
Kramer, von Illereichen, im Königreich 
Baiern, wegen wiederholten verbotswi- 
drigen Wiederbetretens des Königreichs 
1. 
sache von dem O. A. Gerichte Ravensburg 
zwischen dem Güter-Pfleger der Xaver 
Edelschen Gantmasse daselbst, Luten, 
Anten, und Georg Henkel von da, Mit- 
Lu#ten, Aten, Vorzug im Brielmaier-= 
schen Gante betreffend, das am 10. Fe- 
bruar 182z erbffnete unterrichterliche 
Erkenntniß unter Vorgleichung der Ko- 
sten theils bestätigt, theüls abgeandert. 
211 
und wiederholten Vagirens, neben dem 
Kosten-Ersaße zu achtmonatlicher 
Zuchthausstrafe in Ludwigsburg nebst 
Willkomm und Abschied und nach- 
heriger Ausweisung aus dem Königreiche 
unter Androhung geschärfter Ahndung 
im Wiederbetretungsfall verurtheilt. 
Den 25. Februar wurde: 
17. auf den Grund der von dem O.A.Ge- 
richt Ulm geführten Untersuchung Chri- 
stian Ebert, von Bebenhausen, O. A. 
Tübingen, wegen gewaltsamer Wider- 
sehlichkeit gegen einen Landjäger und 
den Schultheißen in Nerenstetten und 
wegen Injurien gegen den ersten, sodann 
wegen lange Zeit fortgesehten Concubi- 
nats, neben dem Kosten-Ersaße, zu 
sechsmonatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe verurtheilt. 
Civil-Senat. 
uDen 6. Februar wurde in der Ationse 2. Den 15. Februar wurde in der Ations- 
sache von dem O. A. Gerichte Wiblingen 
zwischen Jakob Kottler und Genossen von 
Beuren, Kl., Anten, und der Wittwe 
Catharine Hauser, von Laupheim, Bekl., 
Atin, Entschädigungs-Forderung be- 
treffend, die eingelegte Berufung wegen 
Mangels an einer gegründeten Be- 
schwerde unter Verurtheilung der Anten 
in die Kosten dieser Instanz verworfen.
	        
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