Dauer von sechs Monaten verur-
theilt. Zugleich wurde hinsichtlich des
Kostenpunkts das Angemessene verfuͤgt.
An demselben Tage wurde weiter:
15. Ottilie Hunsinger, von Seekirch,
H. A. Riedlingen, wegen wiederholter
Ueberschreitung ihrer Confination und
wiederholten Vagirens, neben dem Ko-
sten-Ersaßze zur Einsperrung im Zwangs-
Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter
Besserung, wenigsiens aber auf die
Dauer von acht Monaten und zu ei-
nem Willkomm von 15 Ruthen-
streichen auf den Rücken, und
16. die bei dem O.A. Gerichte Biberach in
—
Untersuchung gekommene Magdalene
Kramer, von Illereichen, im Königreich
Baiern, wegen wiederholten verbotswi-
drigen Wiederbetretens des Königreichs
1.
sache von dem O. A. Gerichte Ravensburg
zwischen dem Güter-Pfleger der Xaver
Edelschen Gantmasse daselbst, Luten,
Anten, und Georg Henkel von da, Mit-
Lu#ten, Aten, Vorzug im Brielmaier-=
schen Gante betreffend, das am 10. Fe-
bruar 182z erbffnete unterrichterliche
Erkenntniß unter Vorgleichung der Ko-
sten theils bestätigt, theüls abgeandert.
211
und wiederholten Vagirens, neben dem
Kosten-Ersaße zu achtmonatlicher
Zuchthausstrafe in Ludwigsburg nebst
Willkomm und Abschied und nach-
heriger Ausweisung aus dem Königreiche
unter Androhung geschärfter Ahndung
im Wiederbetretungsfall verurtheilt.
Den 25. Februar wurde:
17. auf den Grund der von dem O.A.Ge-
richt Ulm geführten Untersuchung Chri-
stian Ebert, von Bebenhausen, O. A.
Tübingen, wegen gewaltsamer Wider-
sehlichkeit gegen einen Landjäger und
den Schultheißen in Nerenstetten und
wegen Injurien gegen den ersten, sodann
wegen lange Zeit fortgesehten Concubi-
nats, neben dem Kosten-Ersaße, zu
sechsmonatlicher Festungs-Arbeits-
strafe verurtheilt.
Civil-Senat.
uDen 6. Februar wurde in der Ationse 2. Den 15. Februar wurde in der Ations-
sache von dem O. A. Gerichte Wiblingen
zwischen Jakob Kottler und Genossen von
Beuren, Kl., Anten, und der Wittwe
Catharine Hauser, von Laupheim, Bekl.,
Atin, Entschädigungs-Forderung be-
treffend, die eingelegte Berufung wegen
Mangels an einer gegründeten Be-
schwerde unter Verurtheilung der Anten
in die Kosten dieser Instanz verworfen.