Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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5. Des katholischen Kirchenraths. 
Die diesjährige Vorprüfung für die Zulassung zum deutschen Schulstande betreffend. 
Zu der diesjährigen Vorprüfung für die 
Zulassung zum deutschen Schulstande ist 
der 4. und 5. Mai festgesebt. — Von den 
Jünglingen, welche im Monat März die 
Aufnahme nachgesucht haben, werden nur 
diejenigen, welche vor dem 1. Mai 184 
das 15te Jahr zurückgelegt haben, zur 
Vorprüfung zugelassen. — Alle übrigen, 
die nicht noch besonders abgewiesen wurden, 
haben bei der betreffenden Prüfungs-Com- 
mission am Montag den 5. Mai Abends 
zu erscheinen, und zwar: 
Die Bittsteller aus den Schul-Inspekto- 
rats-Bezirben Biberach, Riedlingen, Ehin- 
gen, Wiblingen, Uttenweiler und Laupx- 
heim bei der Prüfungs-Commission in. 
Riedlingen; 
die aus den Inspektoraten Ravenslurg- 
Saulgau und Waldsee bei der Prüfungs- 
Commission. in Ravensburg; 
die aus den Inspektoraten Ellwangen, 
Enybach, Gmünd, Lauchheim, Neresheim 
und Unterkochen bei der Prüfungs-Com- 
mission in Ellwangen; 
die aus den Inspektoraten Mergentheim, 
Neckarsulm, Ammrichshausen und Stutt- 
gart bei der Prüfungs-Commission in 
Neckarsulm; 
die aus den Inspektoraten Horb, Obern= 
dorf, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen 
und Wurmlingen bei der Prüfungs-Com- 
mission in Rottweil. 
Den Schul-Inspektoren wird unter Be- 
ziehung auf das Regierungs-Blatt v. J. 
Nro. 24. S. 335 aufgetragen, alle in ihrem 
Schul-Inspektorat befindlichen Jünglinge, 
welche sich dieser Vorprüfung unterwerfen 
dürfen und wollen, unverzüglich hierauf 
aufmerksam zu machen. 
Stuttgart den r. April 1824. 
Camerer. 
.) Der Departements des Innern und des Kriegswesens: 
Des Ober-Rekrutirungsraths. 
Vorladung der abwesenden Militärpflichtigen zur Nachaushebung- 
Diejenigen Militärpflichtigen, welche 
bei der diesjaährigen Aushebung nicht er- 
schienen sind, ohne daß für sie eine Be- 
freiung nachgewiesen worden wäre, sind
	        
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