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5. Des katholischen Kirchenraths.
Die diesjährige Vorprüfung für die Zulassung zum deutschen Schulstande betreffend.
Zu der diesjährigen Vorprüfung für die
Zulassung zum deutschen Schulstande ist
der 4. und 5. Mai festgesebt. — Von den
Jünglingen, welche im Monat März die
Aufnahme nachgesucht haben, werden nur
diejenigen, welche vor dem 1. Mai 184
das 15te Jahr zurückgelegt haben, zur
Vorprüfung zugelassen. — Alle übrigen,
die nicht noch besonders abgewiesen wurden,
haben bei der betreffenden Prüfungs-Com-
mission am Montag den 5. Mai Abends
zu erscheinen, und zwar:
Die Bittsteller aus den Schul-Inspekto-
rats-Bezirben Biberach, Riedlingen, Ehin-
gen, Wiblingen, Uttenweiler und Laupx-
heim bei der Prüfungs-Commission in.
Riedlingen;
die aus den Inspektoraten Ravenslurg-
Saulgau und Waldsee bei der Prüfungs-
Commission. in Ravensburg;
die aus den Inspektoraten Ellwangen,
Enybach, Gmünd, Lauchheim, Neresheim
und Unterkochen bei der Prüfungs-Com-
mission in Ellwangen;
die aus den Inspektoraten Mergentheim,
Neckarsulm, Ammrichshausen und Stutt-
gart bei der Prüfungs-Commission in
Neckarsulm;
die aus den Inspektoraten Horb, Obern=
dorf, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen
und Wurmlingen bei der Prüfungs-Com-
mission in Rottweil.
Den Schul-Inspektoren wird unter Be-
ziehung auf das Regierungs-Blatt v. J.
Nro. 24. S. 335 aufgetragen, alle in ihrem
Schul-Inspektorat befindlichen Jünglinge,
welche sich dieser Vorprüfung unterwerfen
dürfen und wollen, unverzüglich hierauf
aufmerksam zu machen.
Stuttgart den r. April 1824.
Camerer.
.) Der Departements des Innern und des Kriegswesens:
Des Ober-Rekrutirungsraths.
Vorladung der abwesenden Militärpflichtigen zur Nachaushebung-
Diejenigen Militärpflichtigen, welche
bei der diesjaährigen Aushebung nicht er-
schienen sind, ohne daß für sie eine Be-
freiung nachgewiesen worden wäre, sind