und der Stadt- und Amts-Corporation
zu Vaihingen, Bekl., Atin, Entschaͤdi-
gungs-Forderung aus einem Straßen-
bau-Accorde betreffend, wurde durch Be-
schluß vom 16. Januar, ins. 1y. Fe-
bruar, der Kl., Ant mit der von ihm
gegen das am 8. September v. J. eröff-
nete erstrichterliche Urtheil ergriffenen
Berufung wegen Versäumung der Noth-
friisten unter Verurtheilung desselben in
die Kosten dieser Instanz abgewiesen.
(d. 16. März.)
13. In der Rechtssache zwischen der ver-
wittweten geheimen Räthin Friederike
Auguste v. Hochstetter zu Stuttgart,
Kl., und der verwittweten Pfarrerin
Winkler in Eßlingen und Cons. als
Erben ihres verstorbenen Ehegatten,
des K. Preußischen geheimen Raths
Johann Ludwig v. Hochstetter, Bekl.,
Zurückforderung eines Capitals von
12,000 fl. aus der Verlassenschafts-
masse des Leßtern betreffend, wurden
durch Erkenntniß vom * die Bekl.
unter Verurtheilung in sämtliche Kosten.
für verbunden erklärt, der Klägerin
binnen vier Wochen genanntes Capiral.
samt Zinsen vom Tode des Erblassers.
an zu verabfolgen.
14. In der Arionssache von dem O. A. Ge-
richte Leonberg zwischen Johann Gott-
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lob Bolay, gewesenen Gerichtsschreiber
zu Renningen, Kl., Anten, und Balthas
Hakh daselbst, nun dessen Erben, Bekl.,
Aten, Schuldforderungen betreffend,
wurde vermöge Beschlusses vom 29. Fe-
bruar, publ. 1z. März, der am 13. Mai
1819 erdffnete Vorbescheid erster Instanz
unter Vergleichung der Proceß-Kosten
dieser Instanz bestätigt. (d. 13. März.)
15. In der Rechtsstreitigkeit zwischen dem
D. Heinrich Keßler zu Oppenweiler, Kl.,
und dem Professor Michgelis dem ältern,
jebt zu Tübingen, Bekl., Zurückgabe
empfangener Gelder betreffend, wurde
Bekl. vermöge Beschlusses vom 6., insin.
den 25. Februar, zu Bezahlung der
von dem Kl. geforderten Geldsumme
und Erstattung der rerurfachten Proceß-
Kosten verurtheilt. (d. 19. März.)
16. In der Ationssache von dem O.A.Ge-
richte Leonberg zwischen Johann Georg
Schüle, Schneider, Jakob Schüle, Schu-
ster, und Christine Jakobine, geb. Schüle,
des Leinwebers Eberhard Rieringer zu
Merklingen Ehefrau, als Erben der
G. Fr. Schüle'schen Eheleute daselbst,
Kl., Anten, und Melchior Dürr und
Consorten von da, Bekl., Aten, den
Ersatz abhanden gekommener Früchte
betreffend, wurde vermöge Beschlusses
vom 5. Februar, insin, den 17. März,