Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Einschließung in das Zwangs-Arbeits- 
haus zu Rottenburg auf die Dauer 
von fünf Monaten verurtheilt. 
5. Den 12. März wurde Johann Tho- 
mann, von Biß, O. A. Balingen, we- 
gen wiederholten Vagirens, wiederhol- 
ter Diebstähle, auch einer Unterschlagung, 
neben der Verbindlichkeit zum Schadens- 
Ersah und zu Bezahlung seiner Haft- 
z und Untersuchungs-Kosten zu einjäh- 
riger Zuchthausstrafe in Gotteszell 
mit Willkomm und nachheriger Re- 
klusion in ein Zwangs-Arbeitshaus auf 
die Dauer von sechs Monaten verur- 
theilt. 
6. Den 1½5. März wurde die Ehefrau des 
Bärers Christian Schönle, von Tü- 
bingen, wegen gewerbsmäßig verübter, 
zum Theil auösgezeichneter Diebstähle, 
neben der Verbindlichkeit zum Schadens- 
Ersaß und zu Bezahlung ihrer Haft- 
und Untersuchungs-Kosten zu einjäh- 
riger Zuchthausstrafe in Ludwigsburg 
nebsi Willkomm verurtheilt. 
Den 13. März wurden verur- 
theilt: 
l. JTohann Georg Weihing, von Geo- 
maringen, O. A. Reutlingen, wegen 
wiederholten Betrugs, neben der Ver- 
bindlichkeit zum Schadens= Ersaß und 
zu Bezahlung seiner Haft= und Unter- 
suchungs-Kosten zu dreimonatlicher 
Zuchthausstrafe in Markgröningen nebst 
Willkomm und nachheriger Einsper- 
rung in das Zwangs, Arbeitshaus, we- 
nigstens auf die Daner von zwei Mo- 
*# 
naten;z: 
Pelagius Grimm, von Spoichingen, 
wegen versuchten großen und ausgezeich= 
neten Diebstahls, neben der Verbind- 
lichkeit zum Ersaß des gestifteten Scha- 
dens und zu Bezahlung seiner Haft- 
und Untersuchungs-Kesten zu sechsmo- 
natlicher Festungs-Arbeit. 
Den ::z. März wurde Johann Martin 
Jenter, von Weilheim, O.A. Balin- 
gen, auf den Grund der von dem O. A.Ge- 
richte Sulz geführten Untersuchung we- 
gen eines wiederholten ausgczeichneten 
Diebstahls, so wie wegen verbotenen 
nächtlichen Zuwandels zu einer Frauens- 
person, neben der Verbindlichkeit zu 
Bezahlung seiner Haft= und Untersfu- 
chungs-Kosten zu riermonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt. 
10. An demselben Tage wurde Johann 
Strafe, 
Geerg Miüller, von Dettingen, O. A. 
Urach, wegen grober Körper-Verlebung, 
in Betracht der wegen Ahnlichen 
Vergehens schon früher erlittenen 
zu viermonatlicher Fe- 
stungs-Arbeitsstrafe, so wie zu Bezah-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.