Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

in Untersuchung gekommene Johannes 
Maier, von Winterreute, O. A. Bi- 
berach, wegen Salz-Einschwärzung, 
neben der Confiscation des eingeschwärz- 
ten Salzes und dem Kosten-Ersas zu 
viermonatlicher Festungs-Arbeits, 
strafe verurtheilt. 
Am 17. März wurde: 
8. Joseph Heberle, von Leutkirch, wegen 
wiederholten ehebrecherischen Concubi= 
nats, wiederholten Vagirens, und an- 
derer Vergehen, neben dem Kosten-Er- 
satze zu acht und einhalbmonatli- 
cher Festungs-Arbeitsstrafe und nach- 
heriger Einsperrungim Zwangs-Arbeits- 
haus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf die Daver von neun. 
Monaten verurtheilt. 
#. Am ::. März wurde: 
°) Joseph Weßel, von der Höll, O.A. 
Tettnang, wegen eines in Genossen- 
schaft verübten, durch Einsteigen qua- 
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lifieirten und durch mehrfache Gewalt- 
innerhalb des Hauses erschwerten gro- 
ßen Diebstahls, wegen eines weiteren 
großen und wegen eines kleinen Dieb- 
stahls, endlich wegen in Genossenschaft 
versuchten Ausbruchs aus dem Ge- 
fängnisse zu sechszehenmonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe, und 
b) Kaver Wegßel von da, wegen des 
mit seinem Bruder Joseph Weßel 
verübten großen, qualisicirten und er- 
schwerten Diebstahls und wegen in Ge- 
nossenschaft versuchten Ausbruchs aus 
dem Gefängnisse zu einjhriger Fe- 
stungs-Arbeitsstrafe verurtheilt. 
Zugleich wurde hinsichtlich der Verbind- 
lichkeit zum Schadens= und Kosten-Er- 
sabe bei Beiden das Angemessene ver- 
fügt. 
An demselben Tage wurde: 
0. der bei dem O.A.Gericht Ulm in Un- 
tersuchung gekommene Fidel Knehr, 
von Schelklingen, O. A. Blaubeuren, 
wegen zweier kleiner einfacher und er- 
sebrer, aber den zweiten Rückfall be- 
gründender Diebstähle, wiederholten 
Bettelns und anderer Bergehen, neben 
dem Schadens= und Kosten-Ersaße zu 
sechsmonatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe mit Willkomm und nachheri, 
ger Einsperrung in das Zwangs= Ar- 
beitshaus zu Ulm bis zu erprobter Bes- 
serung, wenigstens aber auf die Dauer 
von sechs Monaten; 
11. Barbara Götz, von Ulm, wegen 
Miturheberschaft bei einem komplott- 
mäßig verübten Diebstahle, welcher bei 
derselben den dritten Rückfall in diese 
Art von Verbrechen begründet, ferner 
wegen wiederholten unzüchtigen Lebens-
	        
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