in Untersuchung gekommene Johannes
Maier, von Winterreute, O. A. Bi-
berach, wegen Salz-Einschwärzung,
neben der Confiscation des eingeschwärz-
ten Salzes und dem Kosten-Ersas zu
viermonatlicher Festungs-Arbeits,
strafe verurtheilt.
Am 17. März wurde:
8. Joseph Heberle, von Leutkirch, wegen
wiederholten ehebrecherischen Concubi=
nats, wiederholten Vagirens, und an-
derer Vergehen, neben dem Kosten-Er-
satze zu acht und einhalbmonatli-
cher Festungs-Arbeitsstrafe und nach-
heriger Einsperrungim Zwangs-Arbeits-
haus zu Ulm bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf die Daver von neun.
Monaten verurtheilt.
#. Am ::. März wurde:
°) Joseph Weßel, von der Höll, O.A.
Tettnang, wegen eines in Genossen-
schaft verübten, durch Einsteigen qua-
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lifieirten und durch mehrfache Gewalt-
innerhalb des Hauses erschwerten gro-
ßen Diebstahls, wegen eines weiteren
großen und wegen eines kleinen Dieb-
stahls, endlich wegen in Genossenschaft
versuchten Ausbruchs aus dem Ge-
fängnisse zu sechszehenmonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe, und
b) Kaver Wegßel von da, wegen des
mit seinem Bruder Joseph Weßel
verübten großen, qualisicirten und er-
schwerten Diebstahls und wegen in Ge-
nossenschaft versuchten Ausbruchs aus
dem Gefängnisse zu einjhriger Fe-
stungs-Arbeitsstrafe verurtheilt.
Zugleich wurde hinsichtlich der Verbind-
lichkeit zum Schadens= und Kosten-Er-
sabe bei Beiden das Angemessene ver-
fügt.
An demselben Tage wurde:
0. der bei dem O.A.Gericht Ulm in Un-
tersuchung gekommene Fidel Knehr,
von Schelklingen, O. A. Blaubeuren,
wegen zweier kleiner einfacher und er-
sebrer, aber den zweiten Rückfall be-
gründender Diebstähle, wiederholten
Bettelns und anderer Bergehen, neben
dem Schadens= und Kosten-Ersaße zu
sechsmonatlicher Festungs-Arbeits-
strafe mit Willkomm und nachheri,
ger Einsperrung in das Zwangs= Ar-
beitshaus zu Ulm bis zu erprobter Bes-
serung, wenigstens aber auf die Dauer
von sechs Monaten;
11. Barbara Götz, von Ulm, wegen
Miturheberschaft bei einem komplott-
mäßig verübten Diebstahle, welcher bei
derselben den dritten Rückfall in diese
Art von Verbrechen begründet, ferner
wegen wiederholten unzüchtigen Lebens-