Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

ersten vortragenden Rath bei dem K. Mi- 
nisterium der auswaͤrtigen Angelegenheiten 
und seitherigen provisorischen Vorstand des 
K. Lehen--Raths, v. Harttmann, zum 
wirklichen Direktor des K. Lehen-Raths, 
und 
den Legatlons-Rath und Kanzlei-Direktor 
des K. Ministerium der auswaͤrtigen An- 
gelegenheiten, Roser, zum Geheimen Le- 
gations-Rath zu ernennen geruht. 
Ferner haben Seine Königl. Maje- 
stät vermöge höchster Entschließung vom 
5. d. M. die evangelische Pfarrei Korb, 
im Dekanats-Bezirk Waiblingen, dem Vi- 
kar Stoll in Plochingen, Dekanats Eßlin= 
gen, und 
die katholische Pfarrei zu Altstadt-Rott- 
weil dem Kaplan Werner zu Iöny, 
Oberamts Wangen, gnädigst übertra- 
gen. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Des katholischen Kirchenraths. 
Vermächtnit des Pfarrers Blalcher zu Saulgau für die Pfarrei Boms. 
Der verstorbene Exrkurrent= Pfarrer und 
Kaplan Blaicher in Saulgau hat zur 
Verbesserung der Pfarrei Boms, Ober- 
amts Saulgau, ein Legat von 200 fl. ge- 
stiftet. 
Stuttgart den &. Mai 132é. 
Camerer. 
1. Des Studienraths. 
Die Einsendung von Eremplarien der in den inländischen Buchdruckercien gedruckten Schrifeen 
betreffend. 
Mehrere zur Untersuchung gekommene 
Fälle unterlassener Ablieferung von Exem- 
plarien der in den inländischen Drucke- 
reien gedruckten Schriften zum K. Studien-= 
rath geben Anlaß, die diesfallsige Bestim- 
mung des F.27 des Gesetzes über die 
Preßfreiheit vom 30. Januar 1817 und 
der hierauf sich beziehenden weiteren Ver- 
ordnung vom 2. Januar 1818 (Staats- 
und Regierungs-Blatt von 1818, S. 8) in 
Erinnerung zu bringen. Man bemerkt 
hiebei, wie dadurch, daß aus irgend einem 
Grund etwa auch an eine andere öffent- 
liche Behörde Eremplarien abzugeben sind, 
wie z. B. von den mit Censur-Erlaubniß 
erscheinenden Schriften an die Censurstelle,
	        
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