Betrugs zu zwei und einhalbmonatli-
cher Festungsstrase verurtheilende, da-
gegen hinsichtlich des Verdachts eines
weiteren Betruges und Privatconcus-
sion von der Instanz entbindende Er-
kenntniß abgeändert, Rekurrem sofort
in Betreff des letztern Verbrechens für
überwiesen angenommen, und, neben
Verfällung in einen angemessenen Theil
der Kosten erster und zweiter Instanz,
so wie neben Verbindlichkeit zum Ersatz
des Schadens, zu fünfmonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt;
b) der Rekurs des mitverwickelten Rechts,
Consulenten Feher zu Reutlingen
gegen das unterm 20. November ½#25
wegen Beihülfe zu einer Privatconcuß
sion und damit concurrirender Ehe-
bruchs-Begünstigung wider ihn gefäll-
te (S. 968 des Reg. Blatts enthaltene)
Erbenntniß wegen Mangels an einer
gegründeten Beschwerde verworfen,
auch Rekurrent zu Bezahlung eines
angemessenen Theils der Kosten zweiter
Instanz für schuldig erklärt.
Den 3. April wurde:
in der Reburssuche des Friedrich
Vertsch, von Vothnang, O.A. Stutt-
gart, das ron dem Gerichtshofe zu Eß-
lingen unterm 15. März 1325 wegen
298
Diebstahls wider ihn gefällte: (S.-50-
des Reg. Blatts euthaltene) Erkenntniß
-*
bestätigt, auch Re##rrent zum Ersaß der
Kosten zweiter Instanz für schuldig er-
klärt.
Den 10. April wurde:
. in der Rekurssache des Johann Michael
Honecker, von Gbppingen, das von
#
dem Gerichtshofe zu Eßlingen unterm
17. September 1823 wegen gewaltsamer
Widersetzlichkeit gegen Landjäger und
anderer Vergehen wider ihn gefällte
(S. 850 des Reg. Blatts eingerückte)
Erkenntniß, unter Verfällung des Re-
kurrenten in die Kosten zweiter Instanz,
bestätigt.
Den 15. April wurde:
in der Rekurssache des Johannes
Maier, von Winterreute, O. A. Bi-,
berach, der Rekurs gegen das unterm
15. März d. J. von dem Gerichtshofe
zu Ulm wegen Salz-Einschwärzung wi-
der ihn gefaͤllte (S. 274 des Reg. Blatts
enthaltene) Erkenntniß wegen Mangels
an einer gegruͤndeten Beschwerde ver-
worfen, auch Rekurrent zu Bezahlung
der Kosten zweiter Instanz fuͤr schuldig
erklaͤrt.
Den 17. April wurde:
in der Rekurosache des Anton Je-
mann, von Unterzell, O. A. Leutkirch,
der Rekurs gegen das von dem Gerichts-