Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

507. 
Schilpp, und neben Erstattung von ½# 
an den Untersuchungs-PKosten zu sie 
benmonatlicher Juchthausstrafe; 
9 die Wittwe Christine Helmreich, von 
Heilbronn, wegen wiederholter Kuxpc= 
lei zu viermonatlicher Zuchthaus- 
strafe und ur der Untersuchungs-Kosten 
verurtheilt. 
Am 6. April wurden verur- 
theilt: 
die bei dem Criminalamte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Catharine 
Margarethe Knoll, von Böblingen, 
wegen verbotswidrigen Eintritts in die 
Restdenzstadt Stuttgart, wiederholten 
Concubinats, und Unterschlagung, ne- 
ben Zuscheidung ihrer Arrest= Azungs- 
und 2 der Untersuchungs = Kosten zu 
viermeonatlicher Zuchthausstrafe; 
3. der gewesene Gemeinderath Christoph 
Holbein, von Hessigheim, O. A. Besig- 
heim, nun in Bietigheim, desselben 
Oberamts, wegen Cassen-Eingriffs als 
Pfleger der Chirurgus Ostertag schen 
Kinder und zu Verdeckung desselben 
verübter Fülschung, sodann wegen eigen- 
mächtigen Selbst-Anlehnens und unor- 
dentlicher Verwaltung und Rechnungs- 
führung, neben der Verbindlichkeit zum 
Ersatze des gistifteten Schadens und 
Bezahlung von 3 der Untersuchungs- 
4. Johannes Vetter, 
6. gegen 
Kesten zu viermonatlicher Festungs- 
strafe mit angemessener Beschäáftigung 
innerhalb der Festung; 
von Eltingen, 
O.A. Leonberg, wegen Ercesse in der 
Trunkenheit, Drohungen, widerspensti- 
gen und injuridsen Betragens gegen 
einen Landjäger, ungebührlichen Betra- 
gens gegen einen Orts-Vorsteher, end- 
lich wegen Ueberschreitung seiner Consi= 
nation und wiederholten Vagirens, 
neben Verfällung in sämtliche Kosten 
zu fünfmonatlicher Zwangs-Ar- 
beitshausstrafe; 
5. der Bäker Christoph Röthle, von 
Vrihingen, wegen zwei an seinen Pfleg- 
Kindern durch Fälschung verübter Be- 
trügereien, wovon die eine die Summe 
eines großen Diebstahls übersteigt, Fäl- 
schung seines Hausbuchs, auch Lügen 
und hartnäckigen Läugnens vor Gericht, 
neben Cassation von der Stelle eines 
Gemeinde-Deputirten und Unfähig-= 
keits-Erblärung zu Bekleidung eines 
öffentlichen Amtes zu fünfmonatli- 
cher Festungsstrafe und Bezahlung von. 
3 der Untersuchungs-Kosten. 
Am 3. April wurde: 
Michael Huppmann, von 
Meimsheim, O. A. Brackenheim, wegen 
mehrerer kleiner aber auegezeichneter
	        
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