Schulden gebrachter schwerer woͤrtlicher
Injurien gegen seine Mutter und fort-
gesehten asotischen Lebenswandels, in
Betracht der wegen dieser Vergehen fra-
ber von ihm mehrfach erstandenen Stra-
fen, neben dem Kosten-Ersaß, zu einer
körperlichen Züchtigung von zwanzig
Stockstreichen und nachheriger we-
nigstens einjähriger Reklusion im
Zwangs= Arbeitshause zu Ulm verur-
theilt.
Den 10. April wurde:
5. Crescentia Oswald, von Saulgau,
wegen nächsten Versuchs der Abtreibung
der Leibesfrucht, neben Verfällung in
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ihre Verhafts= und einen angemessenen
Theil der Untersuchungs = Kosten zu
sechsmonatlicher Zuchthausstrafe in
Markgröningen;
6. die bei dem O.A. Gerichte Ravensburg
—
in Untersuchung gekommene Josephe
Gaisser, von Ertingen, O. A. Riedlin-
gen, wegen zum drittenmal wiederholten
VBagirens, neben dem Kosten-Ersahe
zu sechsmonatlicher Einsperrung im
Zwangs= Arbeitshause zu Ulm, und
kt der bei dem O. A. Gerichte Leutkbirch in
Umnersuchung gekommene Friedrich
Spengler, Schäfer von Ober-Enfingen,
O. A. Rürtingen, wegen Veruntreuun-=
gen, neben dem Kosten-Ersaße zu neun-
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monatlicher Juchthausstrafe in Mark-
gröningen verurtheilt.
Den 12. April wurde:
Herrmann Schmid, von Schopfloch,
O. A. Kirchheim, wegen Verfertigung
einer falschen Urkunde und anderer Ver-
gehen, neben dem Kosten= Ersaße, zur
Einsperrung in das Zwangs-Arbeits-
haus zu Ulm bis zu erprobter Besserung,
wenigsiens aber auf vier Monate;
Alois Pfaudler, von Dintenberg,
O.A. Leurkirch, wegen wiederholter Land-
streicherei und anderer Vergehen über
die unterm 3. d. M. wegen Ueberschrei-
tung seiner Confination gegen ihn aus-
gesprochene vierwöchige Zwangs-Ar-
beitshausstrafe, neben dem Kosten-Er-
sabe noch zu weiterer Einsperrung im
Zwangs-Arbeitshause bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf vier
Monate, und zu einer körperlichen
Züchtigung von zwanzig Stockstrei-
chenz.
10. der Gemeinde-Pfleger Jakob Schmid,
von Birkendorf, O. A. Biberach, wegen
vorsätzlichen Kassen-Rests, neben Ent-
sebung von seiner Stelle und Unfaͤhig-
keits-Erklárung zu Bekleidung ei-
nes obrigkeitlichen Amts zu viermo-
natlicher Zuchthausstrafe in Mark-
gröôniugen und dem Kosten-Ersahe, und