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C.) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, die Verwilligung einer zwölfjährigen Zehntfreiheit für Neubrüche betreffend.
Da Seine Königliche Majestäát zu
Begönstigung des Anbaues bisher unbe-
nußter Felder vermöge Dekretes vom 16.
Mai d. J. zu genehmigen geruht haben,
daß in sämtlichen Bezirben, in welchen
dem Staate das Noval-Zehntrecht zusteht,
jedem künftig zur Cultur gebrachten, frü-
her unbebauten Grundstücke eine zwölf-
jährige Zehntfreiheit eingeräumt wer-
den soll, welche Befreiung in besonderen
Fällen, namentlich, wenn der Umbruch
und Anbau des Feldes mit ausserordent-
lichem Aufwande von Zeit und Kosten
verbunden war, noch auf weitere drei
bis sechs Jahre verlängert werden kann;
so wird diese höchste Verfügung, mit deren
Vollziehung die K. Kreis-Finanz-Kam-
mern beauftragt worden sind, hiermit zur
allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 24. Mai 1324.
Weckherlin.
Dienst-Erledigungen.
Die geseßlich berechtigten Bewerber um
das erledigte, mit der Stadt-Pfarrei ver-
einigte, Dekanat Balingen, welches, in
zweiter Classe stehend, mit einem Einkom-
men von #oh fl. nach Erats-Preisen ver-
bunden ist, und 19 Diöcesan-Orte enthält,
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem
evangelischen Consistorium zu melden. Die
Stadt Balingen zählt 5050 Kirchen-Ge-
nossen. Die Zehenten sind auf 9 Jahre
verpachtet.
Die Bewerber um die erledigte Pfarrei
Honhardt, Diedcese Crailsheim, welche
mit Einschluß von 29 Filialien, deren kei-
nes eigene Gottesdienste hat, 1770 Pfarr-
Genossen zählt, und mit einem Ein-
kommen von 720 fl. nach Etats-Preisen
verbunden ist, haben sich innerhalb drei
Wochen bei dem evangelischen Consisiorium
zu melden.
Die Bewerber um die erledigte evangeli-
sche Pfarrei Grafenberg, Dibcese Neuf-