Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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C.) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, die Verwilligung einer zwölfjährigen Zehntfreiheit für Neubrüche betreffend. 
Da Seine Königliche Majestäát zu 
Begönstigung des Anbaues bisher unbe- 
nußter Felder vermöge Dekretes vom 16. 
Mai d. J. zu genehmigen geruht haben, 
daß in sämtlichen Bezirben, in welchen 
dem Staate das Noval-Zehntrecht zusteht, 
jedem künftig zur Cultur gebrachten, frü- 
her unbebauten Grundstücke eine zwölf- 
jährige Zehntfreiheit eingeräumt wer- 
den soll, welche Befreiung in besonderen 
Fällen, namentlich, wenn der Umbruch 
und Anbau des Feldes mit ausserordent- 
lichem Aufwande von Zeit und Kosten 
verbunden war, noch auf weitere drei 
bis sechs Jahre verlängert werden kann; 
so wird diese höchste Verfügung, mit deren 
Vollziehung die K. Kreis-Finanz-Kam- 
mern beauftragt worden sind, hiermit zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 24. Mai 1324. 
Weckherlin. 
Dienst-Erledigungen. 
Die geseßlich berechtigten Bewerber um 
das erledigte, mit der Stadt-Pfarrei ver- 
einigte, Dekanat Balingen, welches, in 
zweiter Classe stehend, mit einem Einkom- 
men von #oh fl. nach Erats-Preisen ver- 
bunden ist, und 19 Diöcesan-Orte enthält, 
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium zu melden. Die 
Stadt Balingen zählt 5050 Kirchen-Ge- 
nossen. Die Zehenten sind auf 9 Jahre 
verpachtet. 
Die Bewerber um die erledigte Pfarrei 
Honhardt, Diedcese Crailsheim, welche 
mit Einschluß von 29 Filialien, deren kei- 
nes eigene Gottesdienste hat, 1770 Pfarr- 
Genossen zählt, und mit einem Ein- 
kommen von 720 fl. nach Etats-Preisen 
verbunden ist, haben sich innerhalb drei 
Wochen bei dem evangelischen Consisiorium 
zu melden. 
Die Bewerber um die erledigte evangeli- 
sche Pfarrei Grafenberg, Dibcese Neuf-
	        
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