Den 22. Mai wurde:
6. in der Rekurssache des vormaligen
ht
Bürgermeisters Senz, von Ochsenhau-
sen, O. A. Viberach, das von dem Ge-
richtshofe zu Ulm unterm 22. Mai 18-5
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wegen Unterschlagung wider ihn gefüllte
(S. 495 des Reg. Blatts enthaltene)
Erkenntniß lediglich bestätigt, auch Re-
kurrent zu Bezahlung der Kosten zweiter
Instavz für schuldig erklärt.
II. Cidil-Sengt.
Den 5. Mai wurden:
. in der Ationssache von dem Gerichts-
hofe zu Tübingen zwischen dem Lieute-
nant Christian In der Mühle zu Uitten-
dorf, jeht Johann In der Mühle zu
Thun, in der Schweiz, Kl., Anten, nun
Aten, Mit-Anten, und Jakob Höschele
zu Balingen, jetzt dessen Erben, Bekl.,
Aten, nun Anten, Mit-AtWen, eine cedirte
Bürgschafts-Forderung betreffend,
)) die den 31. März 18231 und 29. Au-
gust 16z2 eröffneten Erkenntnisse vori-
ger Instanz, was die dagegen einge-
wandte Berufung des Kl. betrifft, unter
Vergleichung der Kosten dieser Instanz
abgeändert,
p) die gegen das Urtheil de ins. 19. Au-
gust „8zz von den Erben des Bekl.
eingewandte Verufung aber wegen Un-
statthafrigkeit und Unerheblichkeit der
Beschwerden unter Verurtheilung der
Bebl. in die dadurch verursachten Ko-
sten abgewiesen.
2.
Den 7. Mai wurde:
in der Ationssache von dem Gerichts-
hofe zu Ellwangen zwischen Jakob
Süßmuth, Fuhrmann zu Giengen,
Bekl., Anten, Wieder-Auten, und
dessen Vater, Samuel Süßmuth da-
selbst, Kl., Aten, Wieder-Aten, eine
Forderung von 500 fl. aus einer Haus-
und Güter-Uebergabe betreffend, das
den 36. Juni v. J. eröffnete Erkenntniß
voriger Instanz, unter Verurtheilung
des Anten in die. Kosten dieser Instanz
bestätigt.
Den 20. Mai wurde:
. in der Ationssache von dem Gerichrs-
hofe zu Ulm zwischen dem Rechts-Con-
sulenten Himpel zu Ravensburg, Lnten,
Anten, Wieder-Anten, und mehreren
Glubigern der Strumpfstricker Wezel-
schen Gantmasse, Mit-Luren, Aten,
Wieder-Aten, Vorzug im Wezelschen
Gante betreffend, die eingewandte Be-