Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Den 22. Mai wurde: 
6. in der Rekurssache des vormaligen 
ht 
Bürgermeisters Senz, von Ochsenhau- 
sen, O. A. Viberach, das von dem Ge- 
richtshofe zu Ulm unterm 22. Mai 18-5 
369 
wegen Unterschlagung wider ihn gefüllte 
(S. 495 des Reg. Blatts enthaltene) 
Erkenntniß lediglich bestätigt, auch Re- 
kurrent zu Bezahlung der Kosten zweiter 
Instavz für schuldig erklärt. 
II. Cidil-Sengt. 
Den 5. Mai wurden: 
. in der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Tübingen zwischen dem Lieute- 
nant Christian In der Mühle zu Uitten- 
dorf, jeht Johann In der Mühle zu 
Thun, in der Schweiz, Kl., Anten, nun 
Aten, Mit-Anten, und Jakob Höschele 
zu Balingen, jetzt dessen Erben, Bekl., 
Aten, nun Anten, Mit-AtWen, eine cedirte 
Bürgschafts-Forderung betreffend, 
)) die den 31. März 18231 und 29. Au- 
gust 16z2 eröffneten Erkenntnisse vori- 
ger Instanz, was die dagegen einge- 
wandte Berufung des Kl. betrifft, unter 
Vergleichung der Kosten dieser Instanz 
abgeändert, 
p) die gegen das Urtheil de ins. 19. Au- 
gust „8zz von den Erben des Bekl. 
eingewandte Verufung aber wegen Un- 
statthafrigkeit und Unerheblichkeit der 
Beschwerden unter Verurtheilung der 
Bebl. in die dadurch verursachten Ko- 
sten abgewiesen. 
2. 
Den 7. Mai wurde: 
in der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Ellwangen zwischen Jakob 
Süßmuth, Fuhrmann zu Giengen, 
Bekl., Anten, Wieder-Auten, und 
dessen Vater, Samuel Süßmuth da- 
selbst, Kl., Aten, Wieder-Aten, eine 
Forderung von 500 fl. aus einer Haus- 
und Güter-Uebergabe betreffend, das 
den 36. Juni v. J. eröffnete Erkenntniß 
voriger Instanz, unter Verurtheilung 
des Anten in die. Kosten dieser Instanz 
bestätigt. 
Den 20. Mai wurde: 
. in der Ationssache von dem Gerichrs- 
hofe zu Ulm zwischen dem Rechts-Con- 
sulenten Himpel zu Ravensburg, Lnten, 
Anten, Wieder-Anten, und mehreren 
Glubigern der Strumpfstricker Wezel- 
schen Gantmasse, Mit-Luren, Aten, 
Wieder-Aten, Vorzug im Wezelschen 
Gante betreffend, die eingewandte Be-
	        
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