Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

auf die Dauer von fuͤnf Monaten, 
so wie zu Bezahlung saͤmtlicher Kosten 
verurtheilt. 
.Den 17. Mai wurde Xaver Muͤller, 
von Dormettingen, O. A. Spaichingen, 
wegen Mißbrauchs seiner leiblichen un- 
muͤndigen Tochter zur widernatuͤrlichen 
Wollusts-Befriedigung, dann wegen 
zweier kleinen jedoch im rechtlichen 
Sinne dritten und sonst noch ausgezeich- 
neten Diebstähle, auch einer Unterschla- 
gung, so wie endlich wegen seines aso- 
tischen Lebens zu vier und einhalb- 
jähriger Zuchthausstrafe in Gottes- 
zell nebst derbem Willkomm und 
nachheriger Einschließung in ein Zwangs- 
Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer 
eines Jahrs, so wie zum Schadens- 
Ersatz und zu Bezahlung sämtlicher 
Kosten verurtheilt. 
5. Den z1. Mai wurden auf den Grund 
der von dem O. A. Gerichte Nagold ge- 
führten Untersuchung wegen wieder- 
holten Ehebruchs 
a) Johann Michael Roller, von Sulz, 
1. Den 7. Mai wurde in der Ationssache 
von dem O.A.Gerichte Freudenstadt 
zwischen Johannes und Johann Georg 
Heinzelmann, von Steinwald, Kl., 
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— 
neben der Verbindlichkeit zu Bezah-= 
lung der Hälfte der Untersuchungs- 
Kosten zu sechmonatlicher Fe- 
stungs-Arbeitssirafe, und 
b) Anne Catharine Geldenbot, von 
Mindersbach, O. A. Nagold, neben 
Verfällung in die andere Hälfte der 
Untersuchungs-Kosten zu zwanzig- 
wöchiger Züchthausstrase in Mark- 
grôningen verurtheilt. 
u. Den 33. Mai wurde Johannes Scheu- 
rer, von Dußlingen, O. A. Tübingen, 
wegen grober Mißhandlung seines Va- 
ters, zu sechsmonatlicher Festungs= 
Arbeitsstrase, so wie zu Bezahlung 
seiner Haft= und 3 der Untersuchungs- 
Kosten verurtheilt. 
5. Den 31. Mai wurde Marie Catharine 
Keppler, von Ebingen, O.A. Balin= 
gen, wegen Unterschlagung und gewerbs- 
mäßig getriebenen betrüglichen Karten- 
schlagens, zu viermonatlicher Zucht- 
hausstrafe in Markgröningen, so wie 
zum Schadens-Ersaß und zu Bezah- 
lung sämtlicher Kosten verurtheilt. 
Cioil-Senat. 
Anten, und Anton Schmid, von Zwie- 
selberg, Bekl., Aten, die Anlegung ei- 
nes Uferdamms und eines Wässerungs- 
Wehrs betreffend, das erstrichterliche
	        
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