Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Unterm 25. Mai wurde: 
17. die ledige Friederike Kallenberger, 
* 
von Koͤnigsbronn, O. A. Heidenheim, 
wegen wiederholten Vagirens, Angabe 
falschen Namens und Wohnorts, und 
sonstiger vielfältiger Lügen vor obrig- 
keitlichen Behèörden, neben Vezahlung 
sämtlicher Kosten, zu einer zehenmo- 
natlichen Zuchthausstrafe und nachhe- 
riger Reklusion in einem Zwangs-Ar- 
beitshaus bis zu erprobter Besserung, 
mindestens aber auf die Dauer von 
sechs Monaten mit dem Anhange 
verurtheilt, daß dieselbe nach erstande- 
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ner Strafe unter strenge ortspolizeiliche 
Aufsicht in ihrem Heimwesen gestellt 
werden solle. 
Den 29. Mai wurde: 
13. auf den Grund einer von dem O. A. Ge- 
richt Aalen geführten Untersuchung, 
Wilhelm Friedrich Kümmerle, von 
Calw, wegen fortgesehter Unterschla- 
gung und Veruntreuung, so wie wegen 
verübter Fälschung, neben der Verbind- 
lichkeit zum Ersahe des gestifteten Scha- 
dens und sämtlicher Kosten, zu einer 
achtzehenmonatlichen Festungsstrafe 
verurtheilt. 
:. Civil „ Senat. 
Unter dem 5. Mai wurde: 
in der Ationssache von dem O. A.Ge- 
richt Ellwangen zwischen der Landes, 
nothdurfts-Casse in Ellwangen, Jatin, 
Antin, und dem Kaufmann Baltas 
Kayffel allda, Inten, Aten, eine Pfand- 
schafts-Klage, nun Wieder= Einseßzung 
in den vorigen Stand betreffend, das 
unterm 35. Februar 13-:3 ausgesproche- 
ne untergerichtliche Erkenntniß unter 
Vergleichung der Kosten abgeändert; 
to 
. in der Ationssache von dem O. A, Ge- 
richt Ellwangen zwischen den in den 
Akten genannten fuͤrstlich Oettingen- 
Spielberg'schen Grundholden zu Ober- 
“ 
und Unterschnaitheim, O. A. Ellwangen, 
Bekl., Anten, und der fürstlich Oettin- 
gen-Spielberg'schen Domanial-Kanzlei 
zu Oettingen, Kl., Atin, Frohnpflich= 
tigkeit betreffend, das untergerichtliche 
Urtheil als nichtig aufgehoben, und ein 
neues ordnungsmäßiges Verfahren an- 
geordnet; 
in der Rechtssache zwischen den Gemein- 
den Morsbach und Laßbach, Kl., wider 
die Freiherrn v. Stetten zu Kocherstet- 
ten, Bekl., Sterbfalls-Abgabe betref- 
fend, die Klage so wie sie eingereicht und 
angebracht worden, wegen mangeluden 
dinglichen Klage-Rechts, verworfen.
	        
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