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Freisinger in Oberndorf.
Rogg in Reckursulm,
Dorster in Heidenheim,
Rösler in Urach, und
Andelmann in Freudenfiadt.
e) Oeffentliche Velobung verdienen 2-
die Rottenmeister
Ortmann in Welzheim,
Sommer in Waldsece, und
Schnarrenberger in Gmün;
d#r Landjäger-
HKäring in Cannstadr
Scheppacher in Geislingen,
Stölzer in Oberndort,
Schnirring ebendaselbst.
Eggenweiler in Reckassulm,
Lorenz in Weinsberg,
Weller in Freudenstadt.
Hahn in Aalen, und
Ege in Biberach.
Stuttgart den z#. Juni 1821.
Schmidlin.
) Jusstruktiom, zu Vollziehung des Gesetzes, die Kosten der Gefangenen-Trausport: betreffrudr:
(Mit einer Brilage.)
Zu Bollzichung des Gesetzes vom 26.
v. M., die Kosten der Gefangenen-Drans-
porte betreffend, (Regirrungs, Blatt Nro.
à7. S. 331) wird hiemit folgende nähere
Instruktion ertheiit.
u1.) An jeder Station ist, der bestehenden
Vorschrift gemäß, von der Behörde,
welche die Gefungenen= Transporte be-
sorgt, folglich in den Oberamts-Siten
von dem Oberamtmann, in den Sitzen
standesherrlicher oder ritterschastlicher
Polizeisèmter von dem Amtmann und
in den Amtsorten vom Orts-Vorstand,
ein Gefangenen-Transport-Register zu-
führen.
2.) Dieses Register ist zu Gewinnung
der erforderlichen Gleichförmigkeit- näch
dem beillegenden Formukar einzurichten.
In der ersten Kolonne find die einzel-
nen Gefangenen, deren Transport vor-
kommt, mi:t fortlaufenden Rummern=
nach der Zeitfolge, in der sie eingetra-
gen werden, zu verseben. Mchrere
Personen, welche zusemmen tranepor-
#rt werden, sind, wenn sie zu Einer
Familie gehören, unter Einer Numnmr
aufzuführen. Kinder unter :3 Jahren-
sind als solehe ausdrücklich zu bezeich-
nen.-
Die fünfte Kolonne bleibt unausge-
föllt, wenn der Transport von dem-
Ort, we das Register geführt wird,
ausgeht, oder zwischen diesem Ork und
dem Or##e der urssrünglichen Absendung-