Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Formnlar 
Lit. C. 
55% 
  
  
  
  
Colli 
— 2 Gewicht 
— ** 
HDIhhalt. oder 
—— Maas. 
6 Fas 1 37 Centner 
Zuckero 
5 ro — 
l 5 — 
20Kaffee 6 — 
#:iMeffer — 
  
  
  
  
  
  
indem der Fall eintreten kann, den die einzelnen Colli nach und nach, oder unter 
verschiedenen Bestimmungen theils im Wege des Speditions= und des Zwischen- 
handels ins Ausland versendet, oder zum innern Verbrauch und Verbehr bezo- 
gen werden, und daher zu deren jeweiligen Einzeichnung in der zweiten Haupt- 
Abtheilung des Controle= Registers der erforderliche Raum frei gelassen werden 
muß. 
Wenn auch einzelne aufs Lager gekommene Colli verpackt und die in solchen 
enthaltenen Waaren theilweise versendet oder bezogen werden, und deswegen in 
der zweiten Haupt-Abtheilung des Controle-Registers der erforderliche Raum 
nicht vorhanden ist, so sind dergleichen Versendungen oder Bezüge zum Eingang 
auf einzelne Bögen einzutragen, und diese samt den Rückscheinen, wenn das be- 
treffende Collo völlig aufgeräumt ist, dem Controle-Register da anzunummeriren, 
wo der Eintrag in der ersten Haupt-Abtheilung gemacht ist. 
Die erforderlichen gedruckten Tabellen zu diesen Transit-Controle-Registern 
werden den Ober-Zollämtern durch das Zoll-Reoisorat zukommen. 
B. Der den Frachtbriefen über die abgehenden Durchgangegüter beizulegende 
projektirte tabellarische Rückschein muß nach Aunleitung der lI. Haupt-Abthei- 
lung des Controle-Registers folgendes enthalten:
	        
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