Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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2.) in Activ-Ausstaͤnden, 
welche wieder unterschieden werden 
a) in so weit sier vom vorigen Etats-Jahr und 
b) von einem Quartal des laufenden Etats-Jahrs herrühren. 
Sodann folgt: 
II. das Laufende 
mit folgenden Rubriken: 
1u.) vom Eingangs-Loll, 
2.) vom Ausgangs-Zoll, 
5S.) vom Durchgangs-oll. 
Unter diesen Rubriken werden neben dem Ober-Zollamt sämtliche Unter-Zoll- 
dmter aufgeführt, die betreffenden Zoll-Tagbücher auf der Seite mit Nummern 
allegirt, und aus solchen der gefallene Zoll summarisch eingetragen und aus- 
geworfen. 
4.) Liquidation der Zollzeichen. 
Die den Zollern zukommenden Zollzeichen haben dieselben mit den Gefäll- 
Einnabmen und den in nalura zurückgegebenen Zollzeichen auf folgende Art zu 
liquidire#n#: 
Vermöge auliegender Signatur des K. Zoll-Reoisorats vom 
erhielt das Ober-Zollamt für das Quartal folgende 
1.) Eingangs-Zollzeichen 
in Summe . . . . . . . 
Hiezu die nach dem anliegenden Conspekt uͤber die Zeichen-Ab- 
rechnung mit den Unter-Zollern ohne Zeichen-Abgabe erhobene Sum- 
me mit . 
Hievon werden laut beiliegendem specificirtem Verzeichnisse an Zoll- 
zeichen zuruͤckgegeben . . . 
Es sind mithin zu liquidiren 
Die Rubrik s. Fol. enthaͤlt 
Es ist daher baar zu ersetzen
	        
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