Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

sämtlicher Untersilchungs= Kosten eine 
zwanzigwöchige Zuchthausstrafe er- 
kannt. 
Am 31. December wurden: 
a9. Rosfne Krebs, von Zufsfenhausen, 
O.A. Ludwigsburg, wegen mehrfacher 
Fälschungen und dadurch verübter Be- 
trügereien, neben dem Ersaß des Scha- 
dens under solidarischer Verbindlichkeit 
und Bezahlung. von der Untersuchungs- 
Kosten zu achtmonatlicher Zucht- 
hausstrafe; 
70. die bei dem O. A.Gerichte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Veronika 
Schwager, von Neresheim, wegen 
dritten Haueviebstahls, neben dem Er- 
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saße des Schadens, so wie neben Zu- 
scheidung ihrer Arrest= Azungs= und 
sämtlicher Untersuchungs = Kosten zu 
siebenmonatlicher Zuchthausstrafe 
und nachheriger Einsperrung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus, mindestens auf 
auf die Dauer von drei Monaten; 
. die bei dem O. A.Gerichte Reckarfülm 
in Untersuchung gekommene Magdalene 
Margarethe Dorothee Kauz, vou Ber- 
lichingen, O. A. Künzelsau, wegen Aus- 
sehung ihres Kindes und Vagirens, 
neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung 
fämtlicher Untersuchungs = Kosten zu 
viermonatlicher Zuchthausstrafe ver- 
urtheilt. 
2. Civil-Senat. 
v. In der Ationssache von drm O.A.Ge- 
richte Brackenheim zwischen Johann- 
Schwarzkopf, von Pfaffenhofen, Bekl., 
Anten, und der ledigen Catharine Ro- 
senberger von da,, cum curalore, Kl., 
Atin, Vaterschaft und Kinds-Ernährung 
betreffend, wurde vermoge Beschlusses 
dom 10. Oktober, insinuirt den 18. No- 
vember, die gegen das erftrichterliche 
Urtheil vom 25. Juni 1325 ergriffe- 
nne Berufung wegen versäumter Noth- 
frist zu Einreichung der Beschwerdeschrift 
rl 
für verlassen erklärt, und Bekl., Ant 
in die in dieser Instanz aufgegangenen 
Kosten verurtheilt. (5. December.) 
In der Rechtssache erster Instanz zwi- 
schen Charlotte Dorothee Kuhn, von 
Darmstadt, mit ihrem Geschlechts-Vor- 
munde, Kl., gegen den Ober-Lieutenant 
v. Rau zu Ludwigsburg, Bekl., An- 
sprüche aus unehelicher Schwängerung 
betreffend, wurde durch Beschluß vom 
5. Oktober, ins. 10. November, auf 
einen Ergänzungs= und beziehungsweise
	        
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