sämtlicher Untersilchungs= Kosten eine
zwanzigwöchige Zuchthausstrafe er-
kannt.
Am 31. December wurden:
a9. Rosfne Krebs, von Zufsfenhausen,
O.A. Ludwigsburg, wegen mehrfacher
Fälschungen und dadurch verübter Be-
trügereien, neben dem Ersaß des Scha-
dens under solidarischer Verbindlichkeit
und Bezahlung. von der Untersuchungs-
Kosten zu achtmonatlicher Zucht-
hausstrafe;
70. die bei dem O. A.Gerichte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Veronika
Schwager, von Neresheim, wegen
dritten Haueviebstahls, neben dem Er-
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saße des Schadens, so wie neben Zu-
scheidung ihrer Arrest= Azungs= und
sämtlicher Untersuchungs = Kosten zu
siebenmonatlicher Zuchthausstrafe
und nachheriger Einsperrung in ein
Zwangs-Arbeitshaus, mindestens auf
auf die Dauer von drei Monaten;
. die bei dem O. A.Gerichte Reckarfülm
in Untersuchung gekommene Magdalene
Margarethe Dorothee Kauz, vou Ber-
lichingen, O. A. Künzelsau, wegen Aus-
sehung ihres Kindes und Vagirens,
neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung
fämtlicher Untersuchungs = Kosten zu
viermonatlicher Zuchthausstrafe ver-
urtheilt.
2. Civil-Senat.
v. In der Ationssache von drm O.A.Ge-
richte Brackenheim zwischen Johann-
Schwarzkopf, von Pfaffenhofen, Bekl.,
Anten, und der ledigen Catharine Ro-
senberger von da,, cum curalore, Kl.,
Atin, Vaterschaft und Kinds-Ernährung
betreffend, wurde vermoge Beschlusses
dom 10. Oktober, insinuirt den 18. No-
vember, die gegen das erftrichterliche
Urtheil vom 25. Juni 1325 ergriffe-
nne Berufung wegen versäumter Noth-
frist zu Einreichung der Beschwerdeschrift
rl
für verlassen erklärt, und Bekl., Ant
in die in dieser Instanz aufgegangenen
Kosten verurtheilt. (5. December.)
In der Rechtssache erster Instanz zwi-
schen Charlotte Dorothee Kuhn, von
Darmstadt, mit ihrem Geschlechts-Vor-
munde, Kl., gegen den Ober-Lieutenant
v. Rau zu Ludwigsburg, Bekl., An-
sprüche aus unehelicher Schwängerung
betreffend, wurde durch Beschluß vom
5. Oktober, ins. 10. November, auf
einen Ergänzungs= und beziehungsweise