zu Ulm unterm 29. Mai wider ihn
gefällte (S. 398 des Reg. Blatts ent-
haltene) Straf= Erkenntniß dahin be-
stätigt, daß Rekurrent wegen Wander-
buchs= Fälschung, wiederholten Vagi-
rens, frecher Lügen vor der Obrigkeit
und vorsählicher Beschädigung seines
Gefängnisses, neben der Verbindlichkeir
zum Ersatz des Schadens, seiner Ver-
hafts-, Untersuchungs= und der in
zweiter Instanz erwachsenen Kosten zu
einer vier und einhalbmonatlichen
Polizeihausstrafe nebst einem Will-
komm mit fünfzehen Stocksirei-
chen zu verurtheilen sey.
Den 23. Juni wurde:
10. in der Rekurssache des Amtschreibers
Kurz, von Dürrmenz, O. A. Maul-
bronn, das ven dem Gerichtehofe zu
Eßlingen unterm 23. December 1825
II.
Den 9. Juni wurde:
1. in der Revisionssache von dem K. Ober-
Tribunal, als Ations-Instanz, zwischen
der Gemeinde Reuthin, O. A. Obern-
dorf, Kl., Antin, Revidentin, und der
K. Finanz-Kammer fuͤr den Schwarz-
wald-Kreis zu Reutlingen, Bekl., Atin,
Reoisin, paktirte Steuer betreffend, die
gegen das von der zweiten Instanz un-
wider ihn gefällte (S. 59 des Reg. Blatts
von 13234 enthaltene) Straf-Erkenntwiß
abgeändert, Reburrent sofort wegen“
wiederholter grober Injurien und Ver-
läumdungen gegen den Oberamts-Rich-
ter Laurx zu Maulbronn, fortgesetzten.
Zuwvielbezugs für Ausfertigung von Obli-
gationen, Anstellung ungqualificirter und
untauglicher Gehülfen, übertriebener
Verdienst-Anrechnungen und mehrfacher
Dienst-Vergehen, neben dem Ersatze
des Zuviel-Bezogenen und des sonstigen
Schadens, auch Bezahlung sämtlicher
Untersuchungs-Kosten, so wie der Kosten
zweiter Instanz, zur Versehmung auf eine
im Einkommen geringere Amtschreiberei
oder ähnliche Stelle außer dem O. A.Ge-
richts-Bezirke von Maulbronn, und zu
vierwöchiger Festungs-Arreststrafe
verurtheilt. /
Civil--Senai.
ter dem 12. Maͤrz d. J. ausgesprochene
bestaͤtigende Erkenntniß eingelegte Revi-
sion als unstatthaft von Amts wegen
verworfen;
2. in der Ationssache von dem Gerichtshofe
zu Tuͤbingen zwischen dem Johann Georg
Frey, von Goͤttelfingen, O. A. Freuden-
stadt, Bekl., Qnten, Anten, und dem
Friedrich Klumpp zu Besenfeld, dessel-