Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

zu Ulm unterm 29. Mai wider ihn 
gefällte (S. 398 des Reg. Blatts ent- 
haltene) Straf= Erkenntniß dahin be- 
stätigt, daß Rekurrent wegen Wander- 
buchs= Fälschung, wiederholten Vagi- 
rens, frecher Lügen vor der Obrigkeit 
und vorsählicher Beschädigung seines 
Gefängnisses, neben der Verbindlichkeir 
zum Ersatz des Schadens, seiner Ver- 
hafts-, Untersuchungs= und der in 
zweiter Instanz erwachsenen Kosten zu 
einer vier und einhalbmonatlichen 
Polizeihausstrafe nebst einem Will- 
komm mit fünfzehen Stocksirei- 
chen zu verurtheilen sey. 
Den 23. Juni wurde: 
10. in der Rekurssache des Amtschreibers 
Kurz, von Dürrmenz, O. A. Maul- 
bronn, das ven dem Gerichtehofe zu 
Eßlingen unterm 23. December 1825 
II. 
Den 9. Juni wurde: 
1. in der Revisionssache von dem K. Ober- 
Tribunal, als Ations-Instanz, zwischen 
der Gemeinde Reuthin, O. A. Obern- 
dorf, Kl., Antin, Revidentin, und der 
K. Finanz-Kammer fuͤr den Schwarz- 
wald-Kreis zu Reutlingen, Bekl., Atin, 
Reoisin, paktirte Steuer betreffend, die 
gegen das von der zweiten Instanz un- 
wider ihn gefällte (S. 59 des Reg. Blatts 
von 13234 enthaltene) Straf-Erkenntwiß 
abgeändert, Reburrent sofort wegen“ 
wiederholter grober Injurien und Ver- 
läumdungen gegen den Oberamts-Rich- 
ter Laurx zu Maulbronn, fortgesetzten. 
Zuwvielbezugs für Ausfertigung von Obli- 
gationen, Anstellung ungqualificirter und 
untauglicher Gehülfen, übertriebener 
Verdienst-Anrechnungen und mehrfacher 
Dienst-Vergehen, neben dem Ersatze 
des Zuviel-Bezogenen und des sonstigen 
Schadens, auch Bezahlung sämtlicher 
Untersuchungs-Kosten, so wie der Kosten 
zweiter Instanz, zur Versehmung auf eine 
im Einkommen geringere Amtschreiberei 
oder ähnliche Stelle außer dem O. A.Ge- 
richts-Bezirke von Maulbronn, und zu 
vierwöchiger Festungs-Arreststrafe 
verurtheilt. / 
Civil--Senai. 
ter dem 12. Maͤrz d. J. ausgesprochene 
bestaͤtigende Erkenntniß eingelegte Revi- 
sion als unstatthaft von Amts wegen 
verworfen; 
2. in der Ationssache von dem Gerichtshofe 
zu Tuͤbingen zwischen dem Johann Georg 
Frey, von Goͤttelfingen, O. A. Freuden- 
stadt, Bekl., Qnten, Anten, und dem 
Friedrich Klumpp zu Besenfeld, dessel-
	        
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