Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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O. A. Vaihingen, wegen mehrerer, zwar 
kleiner Diebstähle, worunter aber ein 
qualificirter und ein ausgezeichneter be- 
griffen ist, neben der Verbindlichkeit 
zum Ersaßze des Schadens, so wie zur 
Bezahlung seiner Haft= und der Unter- 
suchungs = Kosten zu einer sechsmo-= 
natlichen Festungsstrafe. 
Am 5. Juni wurde: 
. gegen den Taglöhner Mattháäus Kopx, 
von Frankenbach, O.A. Heilbronn, we- 
gen zweier bleiner und einfacher Dieb- 
stähle, welche den vierten Diebstahl des- 
selben bilden, und wegen Bettelnus, ne- 
ben der Verbindlichkeit zum Erfaße 
sämtlicher Kosten eine achtmonatliche 
Zuchthausstrafe mit Willkomm und 
nachherige Einsperrung in ein Polizei- 
haus, mindestens auf die Dauer von 
vier Monaten; 
5. gegen den bei dem O. A. Gerichte Lud- 
wigsburg in Untersuchung gekommenen 
Post= Official Johann Chriftian Trö- 
scher von da, wegen fortgesehter Ein- 
griffe in die ihm anvert##ute Postamts- 
Casse und zu deren Bedeckung verübter 
fortgesehter vielfältiger Erbrechung und 
zeitlicher Unterschlagung der ihm zur 
Erxpedition übergebenen Geld= Pakete, 
wegen Dienst-Nachläßigkeit und wegen 
verbotenen Spielens in einer auswär= 
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tigen Lotteric, neben dem Ersaß des 
Schadens und Bezahlung sämtlicher 
Kosten, auch neben Cassation von 
seiner Stelle als Post-Official und Un- 
fähigkeits= Erklärung zu Beklei- 
dung eines öffentlichen Amtes, eine 
achtzehenmonatliche Festungsstrafe 
mit angemessener Vescháfrigung inner- 
halb der Festung erkannr. 
Am 5. Juni wurde: 
4#der Bauer David Konzi, von Schmie, 
O. A. Maulbronn, wegen gewaltsamer 
mit Mißhandlung und Verbal-Injurien 
verbundener Widersehlichkeit und zweier 
Wald-Ercesse, die als wiederholte er- 
scheinen, neben Bezahlung der Arrest- 
und der Untersuchungs= Kosten zu 
viermonatlicher Festungsstrase ver- 
urtheilt. 
Am 3. Juni wurde: 
gegen den bei dem O. A. Gerichte Back- 
nang in Untersuchung gekommenen Mat- 
thäus Maier, von Brand, O. A. Welz- 
beim, wegen zweier kleiner Diebsiähle, 
von denen der eine ausgezeichnet ist, und 
welche dessen fünftes Diebstahls-Verbre- 
chen ausmachen, und wegen wiederhol- 
ten Vagirens und Bettelns, neben dem 
Crsahe des Entwendeten und Bezahlung 
seiner Haft= und sämtlicher Unterfu- 
chungs-Kosten, eine vierzehenme,= 
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