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O. A. Vaihingen, wegen mehrerer, zwar
kleiner Diebstähle, worunter aber ein
qualificirter und ein ausgezeichneter be-
griffen ist, neben der Verbindlichkeit
zum Ersaßze des Schadens, so wie zur
Bezahlung seiner Haft= und der Unter-
suchungs = Kosten zu einer sechsmo-=
natlichen Festungsstrafe.
Am 5. Juni wurde:
. gegen den Taglöhner Mattháäus Kopx,
von Frankenbach, O.A. Heilbronn, we-
gen zweier bleiner und einfacher Dieb-
stähle, welche den vierten Diebstahl des-
selben bilden, und wegen Bettelnus, ne-
ben der Verbindlichkeit zum Erfaße
sämtlicher Kosten eine achtmonatliche
Zuchthausstrafe mit Willkomm und
nachherige Einsperrung in ein Polizei-
haus, mindestens auf die Dauer von
vier Monaten;
5. gegen den bei dem O. A. Gerichte Lud-
wigsburg in Untersuchung gekommenen
Post= Official Johann Chriftian Trö-
scher von da, wegen fortgesehter Ein-
griffe in die ihm anvert##ute Postamts-
Casse und zu deren Bedeckung verübter
fortgesehter vielfältiger Erbrechung und
zeitlicher Unterschlagung der ihm zur
Erxpedition übergebenen Geld= Pakete,
wegen Dienst-Nachläßigkeit und wegen
verbotenen Spielens in einer auswär=
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tigen Lotteric, neben dem Ersaß des
Schadens und Bezahlung sämtlicher
Kosten, auch neben Cassation von
seiner Stelle als Post-Official und Un-
fähigkeits= Erklärung zu Beklei-
dung eines öffentlichen Amtes, eine
achtzehenmonatliche Festungsstrafe
mit angemessener Vescháfrigung inner-
halb der Festung erkannr.
Am 5. Juni wurde:
4#der Bauer David Konzi, von Schmie,
O. A. Maulbronn, wegen gewaltsamer
mit Mißhandlung und Verbal-Injurien
verbundener Widersehlichkeit und zweier
Wald-Ercesse, die als wiederholte er-
scheinen, neben Bezahlung der Arrest-
und der Untersuchungs= Kosten zu
viermonatlicher Festungsstrase ver-
urtheilt.
Am 3. Juni wurde:
gegen den bei dem O. A. Gerichte Back-
nang in Untersuchung gekommenen Mat-
thäus Maier, von Brand, O. A. Welz-
beim, wegen zweier kleiner Diebsiähle,
von denen der eine ausgezeichnet ist, und
welche dessen fünftes Diebstahls-Verbre-
chen ausmachen, und wegen wiederhol-
ten Vagirens und Bettelns, neben dem
Crsahe des Entwendeten und Bezahlung
seiner Haft= und sämtlicher Unterfu-
chungs-Kosten, eine vierzehenme,=
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